BaFin behält Einschränkungen im CFD-Handel für Privatkunden bei

Zuletzt aktualisiert & geprüft: 27.09.2020


2017 führte die BaFin Beschränkungen im CFD-Handel für Privatkunden ein, die in den letzten zwei Jahren immer weiter verschärft wurden. Auch die europäischen Behörden folgten später und stellten neue Regeln für den CFD-Handel auf. Die Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA will ihre Vorgaben nun wohl auslaufen lassen, die BaFin bestätigte die Regelungen in einer Mitteilung jedoch.

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Schutz von Privatanlegern

Nach und nach wurden so seit 2017 zahlreiche Beschränkungen für den CFD-Handel eingeführt. Die Vorgaben, die die BaFin und die ESMA in den letzten beiden Jahren nach und nach ausgebaut haben, sollen Privatanleger im CFD-Handel vor hohen Verlusten schützen. Broker konnten für den CFD-Handel auf Kursbewegungen bei Aktien, Indizes oder andere Basiswerte jahrelang unbegrenzt hohe Hebel einführen. Diese wurden auf maximal 1:30 begrenzt und orientieren sich nun an der Volatilität der einzelnen Basiswerte. Darüber hinaus entfiel die Nachschusspflicht für Anleger. Nun sind CFDs an bestimmte Margin-Anforderungen gebunden.

Zudem wurden Broker unter anderem verpflichtet, Risikohinweise auf ihrer Webseite anzugeben. Außerdem wurden Werbemaßnahmen wie Startguthaben oder Rabatte, die mit Risiken verbunden sind, verboten. Im Zuge dieser Vorgaben wurde der Handel mit binären Optionen in Europa komplett verboten, für andere Anlageformen wie Aktien oder Zertifikate gelten die Regeln jedoch nicht.

BaFin behält Einschränkungen im CFD-Handel

BaFin bekräftigt Einschränkungen

Die BaFin argumentiert nun erneut, dass CFDs für Privatanleger ein unkalkulierbares Verlustrisiko darstellen würden. Zudem galt seit August 2018 die bisher befristete Produktintervention der ESMA. Vor einigen Tagen gab die BaFin bekannt, dass die Maßnahmen zu Beschränkungen im CFD-Handel weiter bestehen werden, auch wenn die Vorgaben der ESMA auslaufen sollten. Hierzu gab die BaFin eine Allgemeinverfügung heraus.

Auch weiterhin dürfen CFDs in Deutschland nur eingeschränkt an Privatanleger vermarktet und verkauft werden. CFDs mit Nachschusspflicht bleiben weiterhin verboten. Darüber hinaus bleiben auch die Vorgaben zu Maximalhebeln, Verlustbegrenzungen, Vermarktungsbeschränkungen und Risikohinweisen bestehen.

Bedenken beim Anlegerschutz

Schon 2017, als die BaFin erstmals CFDs mit Nachschusspflicht verbot, verweist sie auch in ihrer jüngsten Meldung auf große Bedenken hinsichtlich des Anlegerschutzes und sieht weiter ein unkalkulierbares Verlustrisiko für Privatanleger. Die Verluste sind bei CFDs ohne Nachschusspflicht nicht nur auf das eingesetzte Kapital beschränkt, sondern Verluste können dieses um ein Vielfaches übersteigen und sogar sein ganzes Vermögen umfassen. Sobald die ESMA-Maßnahme zur Produktintervention ausläuft, wird die BaFin das Schutzniveau in Deutschland über eine Allgemeinverfügung dauerhaft an die europäischen Standards angleichen.

Die Regeln der ESMA hatte ihre Produktintervention mehrfach verlängert. Nun soll die Regelung jedoch zum 1. August 2019 auslaufen. Dies wird jedoch in Deutschland aufgrund des Eingreifens der BaFin wohl nicht eintreffen. Die BaFin hatte zwar die Vorgaben der ESMA übernommen, wird nun jedoch wohl ein selbst dauerhafte Einschränkungen im CFD-Handel aussprechen.

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BaFin geht weit über ursprüngliche Einschränkungen hinaus

Die BaFin geht damit weit über ihre Produktintervention aus dem Mai 2017 hinaus. Dies wurde damals auch von vielen CFD-Brokern, die sich im CFD-Verband zusammengeschlossen haben, begrüßt. Auch Broker sahen in dieser Maßnahme ein effektives Mittel zum Schutz von Privatkunden. Nun sieht der CFD-Verband in der dauerhaften Verlängerung der Einschränkungen im CFD-Handel keine Verbesserung des Anlegerschutzes, sondern eher eine Schwächung.

Bereits die Beschränkung der Hebel für Privatanleger hatte für Diskussionen gesorgt. Diese hatten dazu geführt, dass Broker eine Einteilung in private und professionelle Kunden vorgenommen hatten. Damit sind professionelle Anleger nicht mehr durch den von der BaFin angedachten Anlegerschutz abgesichert. Broker können für Trader, die als professionelle Kunden registriert sind, weiter höhere Hebel anbieten, oftmals bis zu einer Höhe von 1:300. Um professioneller Kunden zu werden, wurden drei Kriterien aufgestellt, von denen Trader zwei erfüllen müssen. Unter anderem müssen sie in der Vergangenheit ein bestimmtes Volumen gehandelt haben oder können berufliche Erfahrungen in der Finanzbranche vorweisen.

Trader könnten zu Brokern außerhalb der EU wechseln

Darüber hinaus sieht der CFD-Verband die Gefahr, dass Privatanleger Konten bei Anbietern außerhalb der EU eröffnen könnten, die nicht den europäischen Vorgaben unterliegen. Dort ist damit weiterhin der Handel mit größeren Hebeln möglich. Zudem entfallen dort auch andere Vorgaben. Eine Nachschusspflicht ist bei Brokern außerhalb der EU ebenfalls vorgesehen. Damit hätten Kunden hier große Einbußen beim Anlegerschutz.

ESMA und BaFin mussten im Übrigen vor einigen Wochen selbst einräumen, dass ihre Maßnahmen hier nicht effektiv sind. Beide Institutionen hatten damals vor nicht-europäischen Anbietern mit besonders aggressiver Werbung im Internet gewarnt.

BaFin Einschränkungen CFD-Handel

Vorschlag der CFD-Branche

Der CFD-Verband und die zypriotische Finanzaufsicht bringen einen neuen Vorschlag ins Spiel. Die CySEC schlug demnach vor, dass man „erfahrene Privatkunden“ als neue Investorenklasse einführen könnte. Der Hintergrund ist, dass laut einer jährlichen Studie des CFD-Verbands über 37 Prozent der CFD-Anleger in Deutschland bereits seit drei bis fünf Jahren mit CFDs handeln und damit über viel Wissen und Erfahrung im Handel verfügen.

Die Produktintervention der ESMA wurde bislang dreimal verlängert. Derzeit sieht die ESMA vor allem in Anbietern, die mit allen Mitteln versuchen, ihre Vorgaben zu umgehen, eine Gefahr. Einige Anbieter bewerben beispielsweise aktiv die Möglichkeit, dass Kunden als professionelle Anleger klassifiziert werden können. Darüber hinaus fordern einige Broker ihre Kunden auf, mit ihren Konten auf Plattformen von Tochterunternehmen im Ausland umzuziehen, wo die Vorgaben der ESMA nicht gelten. Auch diese Entwicklung sieht die ESMA sehr kritisch.

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Fazit: Weiter Einschränkungen im CFD-Handel durch BaFin

Seit 2017 haben die BaFin wie auch die ESMA ihre Vorgaben zum Handel mit CFDs immer weiter verschärft. 2017 verbot die BaFin die Nachschusspflicht bei CFDs, was damals auch von vielen Brokern und Tradern als wichtiger Beitrag zum Anlegerschutz empfunden wurde. Dies übernahm auch die ESMA in ihrer Produktintervention, die zwischenzeitlich dreimal verlängert wurde, nun aber zum 1. August endet.

Die BaFin bekräftigte in einer Allgemeinverfügung allerdings, dass die aktuellen Einschränkungen bestehen bleiben sollen, auch wenn die Produktintervention der ESMA ausläuft. Die Finanzaufsicht argumentierte erneut, dass CFDs bei Privatanlegern die Gefahr eines Totalverlustes mit sich bringen. Damit bleiben unter anderem maximale Hebel, Risikohinweise und das Verbot von bestimmten Werbemaßnahmen für Neukunden bestehen.

Allerdings mussten sowohl die BaFin wie auch die ESMA kürzlich vor Anbietern warnen, die damit geworben hatten, dass nicht-europäische Anbieter Kunden mit aggressiver Werbung locken würden. Auch regulierte europäische CFD-Broker sehen die Gefahr, dass immer mehr Trader zu Brokern ins Nicht-EU-Ausland abwandern, wo diese strengen CFD-Vorgaben zwar nicht bestehen, damit aber auch der Anlegerschutz geringer ist. Zudem versuchen einige Anbieter, die Vorgaben der ESMA zu umgehen, indem sie damit werben, dass Trader sich als professionelle Kunden registrieren sollen.

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