Google wird erneut wegen Kartellvorwürfen angeklagt

Zuletzt aktualisiert & geprüft: 03.08.2022


Auf das US-amerikanische Technologieunternehmen Google kommt erneut eine Klage zu, wie jüngst bekannt wurde. Laut aktuellen Informationen sollen 36 Bundesstaaten der USA sowie der Regierungsbezirk Washington DC eine Klage eingereicht haben, die aussagt, dass Verstöße des Konzerns im Bereich des Wettbewerbs stattgefunden haben. Diese Verstöße sollen sich dabei auf Geschäfte beziehen, die durch Apps von Android-Smartphones zustande kamen. Der Vorwurf lautet, dass Google seine Machtstellung am Markt ausnutze und durch diese Konkurrenten unterdrücke, so Letitia James, die Generalsekretären aus New York. Für die Alphabet Inc., der Google angehört, läuft es dagegen derzeit äußert positiv.

Erst kürzlich gelang es der Aktie von Alphabet Inc. ein neues Allzeithoch zu erreichen, welches bei 2.612,80 Dollar lag. Von den aktuellen Kursbewegungen der Unternehmen können Anleger über den Handel von CFDs profitieren. Möglich machen dies Online-Broker zu denen auch der preisgekrönte Broker XTB gehört. XTB bietet dabei nicht nur den Handel von CFDs auf unterschiedlichste Werte an, sondern auch den Kauf von Aktien und dem Handel von ETFs. Für Anleger, die gerne flexibel handeln, eignet sich XTB, laut unseren XTB Erfahrungen, daher besonders und schafft seinen Kunden zudem viele weitere interessante Möglichkeiten.

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Kartellrechtsstreitigkeiten um Google brechen nicht ab

Der US-amerikanische Technologiekonzern Google muss sich erneut vor Gericht verantworten. Dem Konzern mit Schwerpunkt in der Hard- sowie Softwareentwicklung wird vorgeworfen seine Dominanz am Markt auszunutzen und Konkurrenten zu unterdrücken. Insgesamt sollen sich 36 Bundesstaaten der USA sowie der Regierungsbezirk Washington DC an der neusten Klage gegen Google beteiligen. Inhalt der Klage gegen den Konzern mit Sitz in Mountain View, sollen Verstöße bei Geschäften sein, die bei den Apps von Android-Smartphones stattfinden.

Hier soll ein unfairer Wettbewerb umgesetzt werden, der Konkurrenzunternehmen benachteilige und damit rechtswidrig ist, so Letitia James, die Generalsekretärin aus New York. Letitia James wies zudem darauf hin, dass die Klage eingereicht wurde, um die monopolartige Stellung von Google zu beenden und damit nicht nur konkurrierenden Unternehmen eine Stimme zu geben, sondern auch Verbrauchern. Durch die oft illegal ausgeübte Monopolmacht von Google sei es Millionen von Teilnehmern kaum möglich einen fairen Wettbewerb und Umgang zu erleben, was sich durch eine erfolgreiche Klage gegen Google verändern könnte.

Google wird erneut wegen Kartellvorwürfen angeklagt

Ein genauerer Blick auf die Klageschrift lässt erkennen, dass es sich bei den Verstößen um Verletzungen aus kartellrechtlicher Sicht handelt, die im Rahmen des Google Play Stores stattfinden. Demnach sind Apps von Smartphones betroffen, die mit dem Betriebssystem Android versehen sind, welches von Google entwickelt wurde. Bei Geschäften innerhalb der Apps und damit auch des Google Play Stores soll es zu einem Machtmissbrauch von Google kommen, der den Wettbewerb für Konkurrenten unfair beeinflusst. Durch die hier dominierende Machtposition von Google ist es so möglich, dass Nutzer nicht nur in der Auswahl begrenzt werden und zum Beispiel bevorzugt Angebote von Google angezeigt bekommen, sondern auch die Preise eine entsprechende Beeinflussung erfahren und auch Innovationen ausgeschlossen werden. Doch nicht nur Nutzer selbst sollen unter der Machtposition von Google leiden. Es wird dem Konzern zudem vorgeworfen, dass es bei den Gebühren für Entwickler von Apps, die ihre Produkte im Google Play Store anbieten, zu Benachteiligungen kommt. Google soll von diesen erhöhte Gebühren verlangen. Die aktuelle Klage ist dabei nicht die erste dieser Art, die Google erhält.

Der Konzern, welcher im September 1998 gegründet wurde, musste sich in der Vergangenheit bereits mehrfach gegen ähnliche Vorwürfe verantworten. Unter anderem kam es beispielsweise zu einer US-amerikanischen Kartellrechtsklage, die den Bereich der Onlinewerbe- sowie Suchmaschinengeschäfte beinhaltete. In diesem Bereich soll es ebenfalls zu einer nicht legalen Monopolstellung gekommen sein, die ausgenutzt wurde und damit den Wettbewerb unfair beeinflusste. Vorwürfe und Klagen dieser Art nehmen nicht nur auf den Konzern selbst Einfluss, sondern immer auch auf die Aktie von Alphabet Inc. Dadurch, dass es sich bei Google um ein Tochterunternehmen von Alphabet Inc. handelt ist davon auszugehen, dass auch die aktuelle Klage sich weitreichend auf beide Unternehmen auswirkt. Zum jetzigen Zeitpunkt scheint die Aktie von Alphabet Inc. jedoch auf einem Erfolgskurs zu sein. Erst kürzlich erreichte der US-amerikanische Wert ein neues Allzeithoch und konnte damit wieder einmal beweisen, dass es sich für Anleger lohnen kann die neusten Entwicklungen im Blick zu behalten.

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Alphabet Inc. erreicht neues Allzeithoch

Die US-amerikanische und börsennotierte Holding Alphabet Inc. konnte jüngst ein neues Allzeithoch erreichen und zeigte sich dem entsprechend, trotz der neuen Klage gegen Google, stark. Das neue Allzeithoch stellte sich dabei bei 2.612,80 Dollar ein und lässt auf eine gute kommende Zeit für das Papier hoffen. Experten gehen dennoch davon aus, dass es durch das nun bestehende Rechtsrisiko zu einer Beeinflussung der Aktie von Alphabet kommen könnte und diese drückt. Umso bemerkenswerter ist es, dass die Aktie in dieser Zeit ein neues Allzeithoch erreichen konnte. Für den Konzern mit Sitz in dem kalifornischen Mountain View sieht es so derzeit aus Sicht der Börse gut aus. Grund für eine derzeit derartig geringen Beeinflussung kann auch in den Erfahrungen mit vergangenen Klagen gegen Google liegen.

Die französische Wettbewerbsbehörde gewann zum Beispiel ein Verfahren gegen Google, welches für den Konzern zu einer Strafe von 220 Millionen Euro führte. Google selbst bekannte sich zu den damaligen Vorwürfen, dass eine Bevorzugung der unternehmenseigenen Dienste durch Werbung im Online-Bereich herbeigeführt wurde. Das Bußgeld entrichtete der Konzern dem entsprechend bereitwillig und machte gleichzeitig Angebote für Änderungen. Trotz einer solchen Urteilsverkündung, mit Schuldbekenntnis von Google, zeigte sich die Aktie von Alphabet Inc. damals kaum beeindruckt und führte ihren Weg fort. Es wäre also möglich, dass auch dieses Mal kaum ein Einfluss auf die Aktie, des im Oktober 2015 ins Leben gerufenen Unternehmens, stattfindet. Anleger sollten jedoch bedenken, dass trotz der guten Vorzeichen eine Wiederholung nicht zwangsläufig eintreten muss und es auch zu negativen Entwicklungen bei der Aktie von Alphabet Inc. kommen kann.

Google Kartellvorwürfe

Wenn Anleger sichergehen möchten, dass sie bei jeder Art von Kursbewegung Gewinne erzielen können, dann zeigt sich der reine Kauf von Werten wie Aktien oft als wenig geeignet. Es wird immer ein Einstiegszeitpunkt benötigt, der einen geringen Preis vorweist und einen Verkaufszeitpunkt, der den Einstiegspreis überbietet und dies kann nicht nur viel Zeit in Anspruch nehmen, sondern macht es auch notwendig, dass der Kurs steigt. Deutlich flexibler und auch kurzfristiger können Anleger dagegen Werte wie Aktien über CFDs handeln. Bei dem Handel mit CFDs werden die eigentlichen Werte nicht erworben, sondern die Kursbewegungen werden direkt gehandelt. Dies ermöglicht es nicht nur Gewinne bei steigenden Kursen zu generieren, sondern auch bei den gefürchteten Seitwärtsbewegungen und den, unter Umständen, verheerenden fallenden Kursen. Durch den Handel von CFDs auf Werte können Anleger so nicht nur sehr flexibel handeln, sondern auch kurzfristig auf neuste Entwicklungen reagieren.

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Aktien-CFDs lassen sich bei XTB zu guten Konditionen handeln

Der Handel von CFDs ist über Online-Broker möglich. Hier sollten Anleger jedoch wachsam sein und sich die Konditionen der Broker vorher genau durchlesen, bevor ein Konto eröffnet wird. Nicht alle Broker bieten seriöse und faire Bedingungen an, die Tradern ermöglichen gute Gewinne durch den Handel zu erzielen. Damit Trader sichergehen können, dass ein guter Broker gefunden wurde, sollten Merkmale wie errungene Auszeichnungen oder gute Kritiken bei einem Brokervergleich beachtet werden.

Immer wieder positiv fällt bei diesen Aspekten der Online-Broker XTB auf. Dieser konnte nicht nur mehrfach Auszeichnungen und Preise für sich gewinnen, sondern wird auch bei Brokervergleichen immer wieder gut besprochen. Dies liegt unter anderem an den hervorragenden Handelsbedingungen beim CFD-Handel mit Aktien. Trader können bei XTB hier bereits ab einer Summe von nur 8 Euro einsteigen und haben dabei lediglich eine Gebühr von 0,08 Prozent pro getätigter Order zu beachten. Zudem können Trader zusätzliche Optionen wie Leerkäufe und den direkten Marktzugang nutzen. Neben guten Handelskonditionen fällt XTB dabei zudem auch durch hervorragende Zusatzleistungen auf zu denen eine Trading Academy ebenso gehört wie ein kostenfreies XTB Demokonto.

 

Fazit: Klage gegen Google nimmt kaum Einfluss auf Aktie von Alphabet

Jüngst wurde erneut eine Klage gegen den US-amerikanischen Konzern Google eingereicht. 36 US-amerikanische Bundesstaaten sowie der Regierungsbezirk Washington DC werfen dem Konzern in der Klageschrift das Ausnutzen einer monopolartigen Stellung vor. Google soll durch diese Verstöße im Bereich des Google Play Stores begangen haben, die nicht nur Nutzer betreffen, sondern auch am Google Play Store beteiligte Unternehmen.

Der Mutterkonzern Alphabet Inc. konnte trotz dieser erneuten Klage kürzlich ein neues Allzeithoch erreichen. Für Trader lohnt sich ein Blick auf den Handel der Werte über CFDs. Der Online-Broker XTB bietet seinen Kunden hier besonders interessante und gute Konditionen an. Auch Sie können Ihre Chance nutzen. Wir helfen Ihnen, mit unserem kostenfreien CFD Broker Vergleich, dabei Ihren perfekten Broker zu finden.

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