Unternehmen in Neuseeland können bald Gehälter in Bitcoins auszahlen

Zuletzt aktualisiert & geprüft: 29.09.2020


In Neuseeland tritt am 1. September ein neues Gesetz in Kraft, dass es Unternehmen erlaubt, Löhne und Gehälter in Bitcoins und anderen Kryptowährungen auszuzahlen. Neuseeland erlässt damit ein durchaus liberales Gesetz zum Umgang mit Kryptowährungen. Anfang August gab die Steuerbehörde die neuen Vorgaben bekannt. Das Gesetz erkennt erstmals auch Kryptowährungen offiziell an. Diese Vorgaben zu Gehaltszahlungen in Kryptowährungen sind weltweit einmalig.

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Einheitliche Steuervorgaben

Im Tax Administration Act finden Unternehmen auch Hinweise zu steuerrechtlichen Vorgaben beim Auszahlen von Gehältern über Kryptowährungen. Im Rahmen der PAYE-Bedingungen („Pay as you earn“) können diese wie auch übliche Gehaltszahlungen korrekt versteuert werden. Die Besteuerung von Gehältern in Kryptowährungen wird damit deutlich vereinfacht und Zahlungen in anderen Währungen angeglichen.

Eine Vorgabe ist jedoch, dass nur Kryptowährungen verwendet werden dürfen, die in etablierte Zahlungsmittel umgewandelt werden können. Kryptowährungen sind nicht flächendeckend als Zahlungsmittel anerkannt. Daher lassen sich viele Waren und Dienstleistungen nicht auf diesem Weg zahlen. Den Behörden erscheint es daher wichtig, dass sich Kryptowährungen in andere Währungen eintauschen lassen, damit Arbeitnehmer auch weiter über neuseeländische Dollar verfügen und alle Zahlungen im Alltag abwickeln können.

 Gehälter in Bitcoins auszahlen

Nur feste Bestandteile des Gehalts in Kryptowährungen auszahlen

Die neuen Vorgaben gelten nicht für Boni, Trinkgelder und Provisionen. Nur Teile des regulären Gehalts können in Zukunft über Kryptowährungen ausgezahlt werden. Die Gehaltssumme muss vorab genau festgelegt worden sein und regelmäßig überwiesen werden. Zahlungen an Anteilseigner von Aktiengesellschaften sind ebenso ausgeschlossen wie Zahlungen bei Selbstständigen. Diese müssen ihre Rechnungen weiter in neuseeländischem Dollar schreiben und zahlen.

Weiterhin vielerorts Kritik an Kryptowährungen

Dennoch geht Neuseeland mit seinen Vorgaben einen Schritt hin zu einer lockereren Gesetzgebung für Kryptowährungen. Bei anderen Staaten sind Gesetze derzeit entweder nicht in Sicht oder sie verschärfen sogar ihre Vorgaben. Aufgrund ihrer Schwankungsanfällig werden Kryptowährungen weiterhin kritisch gesehen. Verantwortliche aus Politik und Wirtschaft sehen zudem etablierte Finanzstrukturen und das Machtmonopol von Banken gefährdet. Zudem wird noch immer Kritik an anonymen Zahlungen über die Blockchain geäußert. Die könnte für illegale Zwecke missbraucht werden. Aufgrund der Kritik und Zweifel an Kryptowährungen scheuen sich viele Staaten wohl noch immer, Gesetze auf den Weg zu bringen, die Kryptowährungen fördern.

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Anti-Geldwäsche-Vorgaben in der EU

In Europa wurden Kryptowährungen im letzten Jahr Teil der fünften EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Geldwäsche. Die Richtlinie wurde im Juli 2018 beschlossen. Die EU gab den Mitgliedsstaaten bis Januar 2020 Zeit, um die Vorgaben umzusetzen. Tschechien wird wohl deutlich über die Vorgaben hinausgehen und strengere Gesetze verabschieden. Dort können für Krypto-Unternehmen bald Bußgelder von bis zu 500.000 Euro fällig werden, wenn sie nicht beim zuständigen Gewerbeamt gemeldet sind.

Zu den Maßnahmen der fünften EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Geldwäsche gehören unter anderem die stärkere Kontrolle von Kryptobörse und Wallet-Anbietern. Zudem stehen anonyme Zahlungen im Fokus. Behörden sollen weitere Befugnisse bekommen, um Zahlende und Zahlungsempfänger ermitteln zu können. Ähnliches gilt auch für Nutzer von Prepaid-Karten.

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Neue Gesetze auch in Deutschland

Auch in Deutschland werden strengere Vorgaben erwartet. Schon jetzt ist ein Gesetzesentwurf der Bundesregierung bekannt. Dieser sieht vor, dass Krypto-Unternehmen und Wallet-Anbieter in Deutschland in Zukunft von der BaFin kontrolliert werden sollen. Die Finanzaufsicht soll auch über das Aufstellen von Bitcoin-Automaten entscheiden dürfen.

Projekte zu Gehaltszahlungen in Kryptowährungen

In anderen Ländern arbeiten Unternehmen jedoch ebenfalls daran, Gehaltszahlungen in Kryptowährungen zu ermöglichen. Das Unternehmen von der Isle of Man, die unter britischer Verwaltung steht, möchte bald einen Teil der Gehälter ihrer Mitarbeiter in Kryptowährungen wie Bitcoins oder Rippe auszahlen. Die Summe soll dabei aber stets an den aktuellen Wechselkurs zum Pfund gebunden sein.

Der Überweisungsdienst Velo bietet eine Überweisungsmöglichkeit mit der Blockchain an. Das Unternehmen ermöglicht es Arbeitern im Ausland Geld an ihre Familien im Heimatland zu überweisen. Dies kann beispielsweise in Thailand mit 15 Prozent Gebühren sehr teuer werden. Velo möchten in Südostasien expandieren und dort Gebühren von nur einem Prozent der Überweisungssumme erheben. Damit profitieren Nutzer vor allem mit Blick auf die Gebühren deutlich von der Blockchain.

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Neuseeländisches Gesetz könnte Auslandsüberweisungen vereinfachen

Das neue Gesetz in Neuseeland könnt auch mit Blick auf Libra, der neuen Kryptowährung von Facebook, interessant sein. Wenn sich Unternehmen entscheiden, Gehälter in Stablecoins auszuzahlen, könnten sie es ihren Mitarbeitern aus dem Ausland erleichtern, Geld an ihre Familien zu überweisen.

Noch immer ist es in vielen Ländern sehr teuer, eine Überweisung ins Ausland zu versenden. In Deutschland gelten für den SEPA-Raum zwar ähnliche Vorgaben wie für Inlandsüberweisung, doch Überweisungen in andere Ländern können teurer sein und länger dauern. Die Kosten hängen dabei auch vom Zielland ab. Wer also immer wieder Geld ins Ausland überweist, kann von kostengünstigen und schnellen Alternativen, die auf Kryptowährungen und der Blockchain basieren, profitieren.

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Fazit: Neuseeland mit liberalerem neuen Krypto-Gesetz

In Neuseeland können Unternehmen die Gehälter ihrer Mitarbeiter bald in Kryptowährungen auszahlen. Die könnte auch die Akzeptanz von Kryptowährungen weiter voranbringen. Anfang August legten die zuständigen Behörden entsprechende Regelungen vor. Darin erkannten sie Kryptowährungen auch offiziell an. Das neuseeländische Gesetz ist weltweit das erste dieser Art.

Allerdings geben die neuseeländischen Behörden Unternehmen einige Vorgaben mit auf den Weg. Sie dürfen für Gehaltszahlungen nur Kryptowährungen nutzen, die sich problemlos an einer Börse in eine Fiat-Währung tauschen lassen. Kryptowährungen sind weiterhin nicht flächendeckend als Zahlungsmittel anerkannt. Daher muss Arbeitnehmern ein Weg eröffnet werden, ihre Kryptowährungen in den neuseeländischen Dollar oder eine andere Währung tauschen zu können, um alle Zahlungen zu ermöglichen.

Außerdem können nur feste Bestandteile des regelmäßigen Gehalts in Kryptowährungen gezahlt werden. Trinkgelder oder Bonus-Zahlungen dürfen damit nicht in Bitcoins oder anderen Kryptowährungen überwiesen werden. Zahlungen an Anteilseigner sind durch das Gesetz ebenso ausgeschlossen wie Zahlungen von oder an Selbstständige. Diese müssen ihre Rechnung weiterhin in neuseeländischen Dollars ausstellen. Da die steuerlichen Vorgaben angepasst wurden, können Unternehmen Löhne und Gehälter, die sie in einer Kryptowährung ausgezahlt haben, wie gewohnt versteuern.

Langfristig könnte das neue Gesetz in Neuseeland nicht nur ein Vorbild für andere Länder sein, sondern vor allem Arbeitnehmern aus dem Ausland, die regelmäßig Geld in ihr Heimatland verschicken, einen Vorteil bringen. Auslandsüberweisungen sind nicht nur in Deutschland, sondern auch in anderen Ländern weiterhin sehr teuer und dauern in vielen Fällen mehrere Tage. Lösungen, die auf Kryptowährungen und der Blockchain basieren, sind vielfach schneller und kostengünstiger.
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