Gebäudeneubauversicherung – Alle Fakten zur Gebäudeversicherung in einem Ratgeber!

Zuletzt aktualisiert & geprüft: 20.10.2019


Der Bau eines Hauses ist mit erheblichen finanziellen Risiken verbunden. Neben einer genauen Planung der Finanzierung kommt es dabei auch auf den passenden Versicherungsschutz an. Nach Fertigstellung sichern sich Hausbesitzer üblicherweise mit einer Wohngebäudeversicherung, Hausratversicherung und einer Haftpflicht ab. Risiken bestehen jedoch bereits während der Bauphase. So kann der Rohbau beispielsweise durch Feuer, Unwetter oder Vandalismus beschädigt werden. Zudem muss der Bauherr in voller Höhe dafür haften, wenn Unbeteiligte auf der Baustelle zu Schaden kommen. Damit es in der Folge nicht zum finanziellen Ruin kommt ist der Abschluss einer Gebäudeneubauversicherung dringend zu empfehlen. Mit unserem Vergleichsrechner finden Sie die besten Angebote.

Die wichtigsten Fakten zur Gebäudeneubauversicherung:

  • Kombination aus Bauherrenhaftpflicht, Bauleistungs- und Feuerrohbauversicherung.
  • Versicherungsschutz während der gesamten Bauphase.
  • Abgedeckt werden Schäden auf der Baustelle, auch wenn Architekten oder Bauunternehmer beauftragt werden.
  • Leistungen der Privathaftpflicht reichen in den meisten Fällen nicht aus.
  • Gute Policen gibt es schon ab rund 100 Euro jährlich.

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Allgemeine Infos zur Gebäudeneubauversicherung

Die Gebäudeneubauversicherung deckt in der Regel mehrere Bereiche ab. Gute Policen beinhalten neben der Bauherrenhaftpflicht auch eine Bauleistungsversicherung. Eine Feuerrohbauversicherung sollte nach Möglichkeit ebenfalls enthalten sein. Alternativ kann auch bei Baubeginn bereits eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen werden. Diese bietet auch einen Schutz gegen Feuerschäden. In der Regel wird jedoch zunächst eine Gebäudeneubauversicherung abgeschlossen und bei Fertigstellung durch eine Wohngebäudeversicherung ersetzt. Dadurch wird ein nahtloser Übergang sichergestellt
Die Kosten hängen bei der Gebäudeneubauversicherung von verschiedenen Faktoren ab. In erster Linie wird die Prämie durch die beinhalteten Leistungen bestimmt. Zu den weiteren Kriterien gehören:

  • Ort des Bauprojekts
  • Bauart
  • Bauartklasse
  • Bauzeit
  • Anteil der Eigenleistungen
  • Eingesetzte Maschinen
  • Besondere Baumaßnahmen

Je nach Leistungsumfang und Anbieter können die Beiträge stark schwanken. So werden Policen mit Prämien zwischen 100 und mehreren Hundert Euro angeboten. Im Vergleich zu den angebotenen Leistungen fällt der Beitrag für eine solche Versicherung relativ gering aus. Zudem wird die Gebäudeneubauversicherung nur für einen begrenzten Zeitraum benötigt.
Mit unserem Vergleichsrechner können Sie die Angebote zahlreicher Versicherer auf einen Blick miteinander vergleichen. Sobald das Eigenheim fertiggestellt wurde erlischt die Police und kann durch eine Wohngebäudeversicherung ersetzt werden.

Die Bauherrenhaftpflicht in der Gebäudeneubauversicherung

Die Bauherrenhaftpflicht gehört zu den wichtigsten Bestandteilen der Gebäudeneubauversicherung. Sie deckt alle vom Hausbau ausgehenden Risiken ab. Hierunter fallen sowohl Personen- wie auch Sachschäden. Werden Dritte geschädigt kommt der Versicherer für den finanziellen Schaden auf.
Baustellen beinhalten immer ein hohes Risiko. So können Personen oder Fahrzeuge durch herunterfallende Bauteile zu Schaden kommen. Insbesondere bei Personenschäden kommen auf den Bauherrn enorme Kosten für Behandlungen, Reha-Maßnahmen, Schmerzensgeld oder Verdienstausfall zu. Die Bauherrenhaftpflicht kommt im Rahmen der vereinbarten Deckungssumme hierfür auf. Dies gilt auch dann, wenn der Schaden fahrlässig beispielsweise durch nicht ordnungsgemäß gesicherte Bauteile entsteht.
Um im Schadensfall ausreichend abgesichert zu sein, ist eine Versicherungssumme von mindestens 5 Millionen Euro empfehlenswert. Diese sollte pauschal für aller Personen- und Sachschäden gelten. Bei einigen Tarifen der Privathaftpflicht ist das Baurisiko ebenfalls inbegriffen. Allerdings sind die Deckungssummen bei diesen Angeboten in den meisten Fällen zu gering.
Des Weiteren beinhaltet die Bauherrenhaftpflicht noch einen passiven Rechtsschutz. Sämtliche Ansprüche werden zunächst durch den Versicherer geprüft. Sind diese berechtigt erfolgt die Übernahme des Schadens. Unberechtigt gestellte Ansprüche werden durch den Versicherer falls erforderlich auch per Gericht abgelehnt.

Bauleistungsversicherung inklusive Feuerrohbauversicherung

Die Bauleistungsversicherung kommt in erster Linie für Unwetterschäden auf. Hierzu gehören beispielsweise Sturm, Hagel und Frost. Abgesichert sind zudem auch Schäden aufgrund von Vandalismus sowie weiteren nicht vorhersehbaren Ereignissen wie Materialfehlern. So sind Bauherren bereits vor dem Einzug gegen alle Schäden vom Keller bis zum Dach abgesichert.
Eine Bauleistungsversicherung wird in der Regel gemeinsam mit der Bauherrenhaftpflicht im Paket abgeschlossen. Ab dem Einzug kommt für solche Schäden dann die Wohngebäudeversicherung auf.
Gegen einen geringen Aufpreis kann die Police noch um eine Feuerrohbauversicherung erweitert werden. Dieser Einschluss ist durchaus sinnvoll, da der Rohbau durch Blitzeinschlag, Brand und Explosion komplett zerstört werden kann. Einige Kreditgeber wird eine solche Versicherung obligatorisch verlangt. Einige Tarife schließen die Feuerrohbauversicherung bereits kostenfrei mit ein.

Die Bauhelfer Unfallversicherung

Je nach Projekt können für Bauherren noch weitere Versicherungen sinnvoll sein. Hierzu gehört insbesondere die Bauhelfer-Unfallversicherung, welche vom Gesetzgeber vorgeschrieben ist. Kommen auf der Baustelle Helfer wie Nachbarn, Verwandte oder Freunde zum Einsatz, müssen diese bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft angemeldet werden. Bei einem Unfall auf der Baustelle sind diese dann automatisch versichert. Dabei ist unerheblich ob der Helfer bezahlt wird oder nicht.
Je nach Umfang der Arbeiten müssen Beiträge an die Berufsgenossenschaft gezahlt werden. Die Versicherung greift auch dann, wenn der Bauherr seine Helfer nicht angemeldet hat. In diesem Fall muss jedoch mit einem Bußgeld gerechnet werden.
Für den Bauherrn selbst sowie seinen Ehepartner greift der Schutz einer Bauhelfer Unfallversicherung nicht. Diese gelten als Unternehmer und können sich über einen Zusatzbeitrag ebenfalls versichern. Gleiches gilt auch für andere Familienangehörige. Hilf beispielsweise der Vater beim Entladen eines LKWs und verletzt sich dabei, gilt dies als Gefälligkeit innerhalb der Familie. Der obligatorische Schutz reicht in diesem Fall nicht aus.
Optional kann der Schutz noch durch eine private Bauhelfer Unfallversicherung erweitert werden. Diese zahlt im Falle einer dauerhaften gesundheitlichen Schädigung eine einmalige finanzielle Leistung. Alternativ können auch eine lebenslange Rente bzw. die Kombination von beidem vereinbart werden. Je nach Tarif zahlt der Versicherer ein Tagegeld oder übernimmt die Kosten für kosmetische Operationen.

Haftpflichtversicherung für unbebaute Grundstücke

Auf unbebauten Grundstücken können Dritte ebenfalls zu Schaden kommen. Der Eigentümer muss auch in voller Höhe dafür aufkommen. Durch eine spezielle Haftpflicht für unbebaute Grundstücke werden diese Risiken abgedeckt. Diese kommt beispielsweise auf, wenn der Eigentümer im Winter seiner Streupflicht nicht nachkommt und ein Fußgänger stürzt. Gleiches gilt auch, wenn ein Baum umstürzt und ein geparktes Fahrzeug beschädigt. Eine solche Versicherung bietet sich immer dann an, wenn der Baubeginn noch nicht bekannt ist.

Gebäudeneubauversicherung miteinander vergleichen

Wie bei allen Versicherungen sollten auch bei der Gebäudeneubauversicherung die Angebote genau miteinander verglichen werden. Ein solcher Vergleich bringt mitunter Einsparungen von mehreren Hundert Euro. Gelichzeitig können Sie sich so die Police mit den besten Leistungen sichern.
Unser kostenloser Vergleichsrechner zeigt die Angebote aller Versicherungsgesellschaften. Bei der Anfrage können Sie die zu versichernden Risiken individuell festlegen. So werden nur Tarife angezeigt, die Ihrem persönlichen Bedarf entsprechen. Anschließend können Sie die Police bei den meisten Anbietern direkt online abschließen.