Haftpflichtversicherung – Alle Leistungen aus dem Grundschutz im Detail!

Zuletzt aktualisiert & geprüft: 03.11.2022


Sie möchten den herannahenden Bus noch erreiche, laufen bei Rot über die Straße und verursachen einen Unfall. Für den entstandenen Schaden müssen Sie ein Leben lang haften – und das bis zur persönlichen Pfändungsfreigrenze. Die Haftpflichtversicherung bewahrt Sie in einem solchen Fall vor dem finanziellen Ruin. Auch bei kleineren Schäden wie der zerbrochenen Brille des Kollegen oder dem verschütteten Rotwein auf dem Teppich der Freunde kommt die Haftpflicht für den entstandenen Schaden auf. Im Vergleich zu den enthaltenen Leistungen ist die Prämie sehr gering. Ältere Policen sollten regelmäßig überprüft werden. Oftmals gibt es bessere Tarife zu deutlich günstigeren Prämien.

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Die wichtigsten Fakten zur Haftpflichtversicherung im Überblick:

  • Haftpflichtversicherung übernimmt Personen-, Sach- und Vermögensschäden
  • Deckungssumme so hoch wie möglich ansetzen (mindestens 5 Millionen Euro)
  • Die Prämien sind günstig, deshalb nicht am Leistungsumfang sparen.
  • Unbedingt auf eine Ausfalldeckung achten.
  • Bei Familientarifen sind Partner und Kinder mitversichert.
  • Jeder sollte eine Haftpflicht besitzen.
  • Mit dem Vergleichsrechner die günstigsten Tarife finden.

Haftpflichtversicherung - Header

Definition der Haftpflichtversicherung

Die Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, welche der Versicherungsnehmer Dritten zufügt. Folgende Schäden werden durch die Haftpflicht abgedeckt:

  • Personenschäden: Kommen es zu einem Personenschaden übernimmt der Versicherer die Kosten für medizinische Betreuung, Heilbehandlungen und weitere therapeutische Maßnahmen. Zudem werden auch Ansprüche auf Schmerzensgeld, Verdienstausfall sowie dauerhafte Renten- und Invaliditätsleistungen übernommen.
  • Sachschäden: Bei einem Sachschaden kommt die Haftpflicht für anfallende Reparaturkosten auf. Liegt ein Totalschaden vor wird zumeist der Zeitwert der beschädigten Sache ersetzt. Hier kann zusätzlich auch eine Schutzklick Versicherung einiges mehr abdecken.
  • Vermögensschäden: Hier wird zwischen echten und unechten Vermögensschäden unterschieden. Unechte Vermögensschäden treten als Folge eines Personen- oder Sachschadens beispielsweise in Form eines Verdienstausfalls auf. Diese werden von der Privathaftpflicht immer übernommen. Gute Tarife kommen auch für echte Vermögensschäden auf, wenn beispielsweise der 14-jährige Sohn einen unnötigen Einsatz der Feuerwehr auflöst.

Darüber hinaus beinhaltet die Haftpflicht noch einen passiven Rechtsschutz. So werden alle Schadensersatzansprüche zunächst geprüft. Unberechtigt gestellte Ansprüche werden durch die Haftpflicht abgewehrt. Dabei übernimmt die Versicherung alle anfallenden Kosten für Anwälte, Gericht oder Sachverständige.

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Dieser Grundschutz muss sein

Zunächst einmal sollten Verbraucher auf eine ausreichend hohe Deckungssumme achten. Experten empfehlen eine Versicherungssumme von mindestens 5 Millionen Euro pauschal für alle Personen- und Sachschäden. Reine Vermögensschäden sollten bis zu mindestens 50.000 versichert sein. Je nach Tarif werden Deckungssummen von bis zu 50 Millionen Euro angeboten, wobei die Unterschiede bei den Prämien relativ gering sind.

Folgende Leistungen gehören zum Grundschutz:

  • Allmählichkeitsschäden: Hierzu gehören Schäden, die durch Feuchtigkeit, Staub, Ruß oder Rauch erst im Laufe der Zeit entstehen. Bestes Beispiel ist, wenn beim Bohren eine Wasserleitung beschädigt wird. Hier wird der Schaden in der Nachbarswohnung oftmals erst viel später sichtbar.
  • Computer: Schäden durch unbeabsichtigt übertragene Viren, Trojaner oder andere Schädlinge sollten bis zu einem Betrag von 50.000 Euro versichert sein.
  • Häusliche Abwässer: Kommt es aufgrund eines geplatzten oder verstopften Rohres zu Schäden durch häusliches Abwässer, sollten diese durch die Haftpflichtversicherung abgedeckt sein.
  • Mietsachschäden: Fällt eine Vase zu Boden und beschädigt Fliesen oder das teure Parkett sollte der Schaden durch die Haftpflicht übernommen werden. Empfehlenswert ist eine Deckungssumme von mindestens 300.000 Euro für Mietsachschäden.
  • Ferienwohnungen: Der Versicherungsschutz sollte generell auch für gemietete Ferienwohnungen und Ferienhäuser gelten.
  • Gewässergefährdende Substanzen: Die Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die beispielsweise durch im Keller gelagerte Farbe entstehen. Bei einer Verschmutzung von Gewässern oder Grundwasser können hohe Kosten entstehen.
  • Hüten fremder Hunde: Passt der Versicherte auf den Hund eines Freundes auf, sollten daraus resultierende Schäden versichert sein. Gleiches gilt auch für das Hüten von fremden Pferden.
  • Ausland: Die Haftpflicht bietet einen weltweiten Versicherungsschutz. Dieser sollte für Aufenthalten von bis zu drei Jahren in der Europäischen Union sowie ein Jahr weltweit gelten.
  • Vorsorgeversicherung: Der Versicherer zahlt, wenn sich die Risikosituation beim Kunden ändert. Legt sich beispielsweise jemand einen Hund zu kommt die Privathaftpflicht bis zum Abschluss einer speziellen Tierhalterhaftpflicht für einen Schaden auf.

Unser Tipp: Wer schon länger Kunde bei einer Haftpflichtversicherung ist, sollte seinen Vertrag unbedingt überprüfen. Ältere Verträge weisen in der Regel eine zu geringe Deckung auf. Zudem fehlen oftmals wichtige Leistungen. Dies gilt insbesondere die Nutzung von Computern. Wer beispielweise beim Versenden einer Mail versehentlich einen Virus oder Trojaner weiterleitet, muss für den finanziellen Schaden aufkommen. Mit einem Haftpflichtversicherung Vergleich findet sich in den meisten Fällen ein Tarif mit besseren Leistungen zu einem günstigeren Preis.

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Optionale Leistungen bei der Haftpflicht

Die Versicherer bieten in der Regel unterschiedliche Tarifvarianten an. Gegen einen geringen Aufpreis lassen sich noch weitere Leistungen absichern. Einige Optionen sind dabei besonders sinnvoll:

  • Ausfalldeckung: Eine Ausfalldeckung greift immer dann, wenn der Versicherte selbst geschädigt wird und der Verursacher keine Haftpflicht besitzt und seine finanziellen Mittel nicht ausreichen. Da nur rund 70 Prozent der Bundesbürger haftpflichtversichert sind ist diese Gefahr relativ hoch. Zu beachten ist jedoch, dass die Ausfalldeckung zumeist nur für höhere Schäden beispielsweise ab 2.500 Euro aufkommt.
  • Deliktunfähige Kinder: Kinde unter 7 Jahren müssen für einen verursachten Schaden nicht haften. Im Straßenverkehr liegt die Haftungsgrenze bei 10 Jahren. Eltern können in einem solchen Fall nur bei nachgewiesener Vernachlässigung der Aufsichtspflicht haftbar gemacht werden. Gute Tarife komme auch für die Schäden von deliktunfähigen Kindern auf. Dies erspart Ärger, wenn die Kleinen bei Freunden oder Nachbarn einen Schaden verursachen.
  • Schlüsselschäden: Müssen nach einem Schlüsselverlust die betreffenden Schlösser ausgetauscht werden können hohe Kosten entstehen. Diese werden für private oder berufliche Schlüssel nur dann übernommen, wenn der Tarif eine solche Leistung ausdrücklich vorsieht.
  • Gefälligkeitsschäden: Der Versicherungsnehmer hilft einem Freund beim Umzug und lässt dabei eine wertvolle Vase fallen. Hierfür muss die Haftpflichtversicherung nicht aufkommen, da bei Gefälligkeitshandlungen von einem „stillschweigenden Haftungsausschluss“ ausgegangen wird. Da ist es vorteilhaft, wenn die Haftpflicht auch für Gefälligkeitsschäden aufkommt.
  • Ehrenamt: Bei der Ausübung eines Ehrenamts handelt es sich nicht um eine private Tätigkeit. Schäden sind nur dann versichert, wenn dies in den Bedingungen ausdrücklich aufgeführt ist.

Ein Vertrag für die ganze Familie

Haftpflichtversicherungen können sowohl für einzelne Personen wie auch als Familienpolice abgeschlossen werden. Kinder sind über den Vertrag ihrer Eltern kostenlos mitversichert. Dies gilt in der Regel solange sie unverheiratet sind und ihre Ausbildung noch nicht abgeschlossen haben.

Paare können sich auch ohne Kinder über einen gemeinsamen Vertrag absichern. Dies gilt auch dann, wenn sie vorerst ohne Hochzeit zusammenziehen. Sofern beide Partner bereits eine Haftpflichtversicherung besitzen kann die zuletzt abgeschlossene gekündigt werden. Beim gemeinsamen Vertrag gibt es jedoch eine Einschränkung. Schäden die sich beide Partner gegenseitig zufügen werden von der gemeinsamen Haftpflichtversicherung nicht übernommen.

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Zusätzlicher Haftpflichtschutz

Die private Haftpflichtversicherung deckt nicht alle Lebensbereiche ab. So benötigen Fahrzeughalter, Bauherren oder Tierhalter eine zusätzliche Absicherung. Die folgenden Policen sind je nach Lebenssituation Pflicht oder zumindest sinnvoll:

  • Kfz-Haftpflicht: Schäden die im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs entstehen fallen nicht in den Bereich der Privathaftpflicht. Wer mit dem Auto oder Motorrad am Straßenverkehr teilnimmt benötigt eine Kfz-Haftpflicht. Diese ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben.
  • Tierhalterhaftpflicht: Kleintiere wie Katzen, Vögel oder Meerschweinchen sind über die private Haftpflicht mitversichert. Hundebesitzer benötigen dagegen eine spezielle Tierhalterhaftpflicht. Läuft der Hund auf die Straße und verursacht einen Unfall haftet der Besitzer für den kompletten Schaden. Das Hüten von fremden Hunden ist bei guten Haftpflichttarifen bereits inklusive.
  • Berufshaftpflicht: Unternehmer haften für Schäden, die sie selbst oder ihre Mitarbeiter verursachen. Fällt dem Maler beispielsweise ein Werkzeug vom Gerüst und beschädigt den PKW des Kunden leistet die private Haftpflicht hierfür nicht. Für Selbstständige und Freiberufler ist eine Berufshaftpflicht, wie zum Beispiel die von Hiscox, deshalb dringend zu empfehlen.
  • Gewässerschäden-Haftpflicht: Für Besitzer einer Ölheizung reicht der Schutz einer privaten Haftpflichtversicherung mitunter nicht aus. Läuft Öl aus dem Tank und verunreinigt das Grundwasser kann es sehr teuer werden. Hausbesitzer sollten deshalb genau prüfen ob bzw. bis zu welcher Größe Öltanks versichert sind. Ist dies nicht der Fall sollte eine zusätzliche Gewässerschäden-Haftpflicht abgeschlossen werden.
  • Bauherren-Haftpflicht: Wer ein neues Haus baut sollte sich in jedem Falle über eine Bauherren-Haftpflicht absichern. Kommt auf der Baustelle jemand zu Schaden fallen zumeist hohe Kosten an. Beim Umbau von bestehenden Immobilien gilt es zu prüfen ob dies in der Privathaftpflicht enthalten ist. Oftmals sind kleinere Bauvorhaben bis 50.000 Euro eingeschlossen.
  • Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht: Wer in der eigenen Immobilie wohnt ist über die Privathaftpflicht geschützt. Stürzt beispielsweise die Nachbarin auf dem vereisten Gehweg kommt der Versicherer für den entstandenen Schaden auf. Für Vermieter ist dagegen eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht empfehlenswert. Diese leistet dann auch wenn ein Dachziegel auf ein geparktes Fahrzeug fällt oder ein Baum auf dem Gelände des Mietshauses bei Sturm umstürzt.
  • Wassersport-Haftpflicht: Wer im Urlaub eine Spritztour mit dem Motorboot macht sollte im Vorfeld einen Blick in die Bedingungen der Haftpflichtversicherung werfen. Das Führen von kleineren Booten ist vielen Fällen inbegriffen. Geht es um größere Schiffe ist eine spezielle Wassersport-Haftpflicht empfehlenswert.
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Schritt für Schritt zur Haftpflichtversicherung

Vor dem Abschluss einer Police sollten Sie die Angebote zunächst vergleichen. Die Preisunterschiede sind bei der Haftpflichtversicherung relativ gering. Deshalb kommt es beim Vergleich vor allem auf die Leistungen an. Je mehr Risiken abgesichert sind, desto besser. Und Gewerbetreibende haben noch dazu meist ein viel umfangreicheren Bedarf, hier kann sich der Versicherungsvergleich von Finanzchef24 wirklich lohnen.

Unser Vergleichsrechner zeigt die Tarife mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Hierfür reichen wenigen Angaben aus.

  • Geben Sie zunächst an wer versichert werden soll sowie das Alter ein.
  • Legen Sie zudem fest ob eine Ausfalldeckung gewünscht wird oder ein Hund mitversichert werden soll.
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