Risikolebensversicherung – So sichert die Risikolebensversicherung die Hinterbliebene im Todesfall ab.

Zuletzt aktualisiert & geprüft: 03.11.2022


Es gibt Dinge, an die niemand gerne denkt. Jemand stirbt bei einem Unfall und der Ehepartner steht mit den Kindern plötzlich alleine da. Zur Trauer kommen dann noch die Schulden für das finanzierte Eigenheim. Nicht selten muss der Partner in einem solchen Fall die Immobilie verkaufen und steht vor dem finanziellen Ruin. Um ein solches Szenario zu vermeiden ist es wichtig, sich so früh wie möglich nach einer Absicherung umzusehen. Die richtige Lösung hierfür ist eine Risikolebensversicherung.

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Die wichtigsten Fakten zur Risikolebensversicherung:

  • Die Risikolebensversicherung sichert Hinterbliebene im Todesfall ab.
  • Bei finanzierten Immobilien ist die Risikolebensversicherung ein Muss.
  • Gibt es einen Alleinverdiener sollte ebenfalls eine Risikolebensversicherung vorhanden sein.
  • Versicherungssumme sollte vorhandene Kredite sowie eine entstehende Gehaltslücke abdecken.
  • Für unverheiratete Paare bieten sich getrennte „Über-Kreuz“-Verträge an.

Risikolebensversicherung - Header

Was ist eine Risikolebensversicherung?

Bei der Risikolebensversicherung handelt es sich um eine reine Absicherung für den Todesfall. Stirbt der Versicherungsnehmer, wird die im Vertrag vereinbarte Summe an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Es ist somit eine reine Risikoversicherung- im Gegensatz zur Kapitallebensversicherung, bei der die Todesfallabsicherung mit einer Geldanlage kombiniert wird. Aus diesem Grund sind die Prämien bei der Risikolebensversicherung um einiges geringer.

Für wen ist eine Risikolebensversicherung sinnvoll?

Der Abschluss einer Risikolebensversicherung ist keinesfalls ein Muss. Sofern keine Hinterbliebene zu versorgen sind und keine Schulden hinterlassen werden, kann auch darauf verzichtet werden. Sinnvoll ist die Absicherung vor allem in den folgenden Fällen:

  • Finanzierung von Immobilien: Hier sollte der Partner so abgesichert werden, dass sich der Immobilienkredit mit der Versicherungssumme ablösen lässt. Dies gilt auch für unverheiratete Paare, die gemeinsam eine Immobilie erworben haben.
  • Absicherung von Hinterbliebenen: Gibt es in der Familie einen Haupt- oder Alleinverdiener macht die Risikolebensversicherung besonders Sinn. Sofern beide Partner arbeiten stellt sich die Frage ob als Alleinerziehender nur noch ein eingeschränktes Einkommen verfügbar ist.
  • Bei Geschäftspartnern: Bei Geschäftspartnern, die gemeinsam eine Firma betreiben macht die RLV ebenfalls Sinn. Der Vertrag kann ohne Weiteres auch auf die Firma abgeschlossen werden.
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Was kostet eine Risikolebensversicherung?

Die Prämie hängt bei der RLV von verschiedenen Faktoren ab. Neben der gewählten Versicherungssumme gehören hierzu Alter, Gesundheit und Beruf des Versicherungsnehmers. Das Geschlecht spielt seit 2012 dagegen keine Rolle mehr bei der Prämienberechnung. Die Zahlungsinterwalle wirken sich ebenfalls auf den Beitrag aus. Wer seine Prämie jährlich zahlt fährt günstiger als bei einer monatlichen Zahlweise.

Ein 30-jähriger Nichtraucher ohne körperliche Tätigkeit erhält eine Police über 200.000 Euro bereits für eine Jahresprämie von etwas mehr als 50 Euro. Bei gleichen Voraussetzungen muss ein 50-jähriger Versicherungsnehmer mit einem Beitrag von etwa 400 Euro pro Jahr rechnen. Mit dem Risikolebensversicherung Vergleich lässt sich in wenigen Augenblicken die günstigste Prämie finden.

Die richtige Versicherungssumme wählen

Eine RLV macht nur dann Sinn, wenn eine ausreichend hohe Versicherungssumme gewählt wird. Neben den vorhandenen Verbindlichkeiten sollte auch das fehlende Gehalt des Versicherten abgedeckt sein. Je nach Situation gibt es verschiedene Möglichkeiten die erforderliche Versicherungssumme zu berechnen.

  • Geht es um die Absicherung eines Kredits, sollte die Summe mindestens so hoch wie die Restschuld sein. Wurde das Darlehen vor weniger als zehn Jahren aufgenommen, lohnt es sich, die Versicherungssumme noch um 10 bis 15 Prozent zu erhöhen. Auf diese Weise ist auch die Vorfälligkeitsentschädigung abgedeckt, welche bei der vorzeitigen Ablösung des Darlehens anfällt.
  • Bei der Absicherung von Hinterbliebenen richtet sich die Versicherungssumme nach der persönlichen Situation und den finanziellen Verhältnissen. Experten empfehlen das drei- bis fünffache Jahresbruttoeinkommen abzusichern.

Konstante oder fallende Versicherungssumme

Beim Abschluss der Risikolebensversicherung kann zwischen einer gleichbleibenden und einer fallenden Versicherungssumme gewählt werden.
Die klassische Variante ist eine über die gesamte Laufzeit gleichbleibende Versicherungssumme. Dies bietet sich besonders bei der Absicherung von Hinterbliebenen an. Zwar geht der Bedarf mit zunehmenden Alter zurück, allerdings sorgt die Inflation dafür, dass die Versicherungssumme mit der Zeit an Wert verliert.

Eine fallende Versicherungssumme wird in der Regel zu Absicherung von Krediten genutzt. Im Regelfall sinkt die Versicherungssumme identisch mit der regelmäßigen Tilgung. Der noch offene Restbetrag ist somit immer identisch mit der Versicherungssumme. Bei Sondertilgungen lässt sich die Absicherung manuell anpassen. Als weitere Möglichkeit gibt es noch eine linear fallende Versicherungssumme. Diese ist jedoch nur in speziellen Fällen empfehlenswert.

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Vertragslaufzeit festlegen

Bei einer fallenden Versicherungssumme ergibt sich das Laufzeitende automatisch aufgrund von Restschuld, Zins und Tilgung. Der Vertrag läuft dann gemeinsam mit dem Darlehen aus. Für die Restschuldversicherung mit gleichbleibender Versicherungssumme kann die Laufzeit individuell vereinbart werden. Hier sollte man genau überlegen, bis zu welchem Zeitpunkt der Versicherungsschutz benötigt wird. Dies ist zumeist solange der Fall, wie noch Hinterbliebene auf das Einkommen des Versicherten angewiesen sind.

Absicherung bei Ehepartnern

Für Ehepartner ist es oftmals sinnvoll, sich gegenseitig abzusichern. Hierfür bietet sich eine verbundene Risikolebensversicherung an. Sollte ein Partner sterben wird die Versicherungssumme an den anderen ausgezahlt. Kommen beide Versicherungsnehmer beispielsweise bei einem Unfall ums Leben geht die Versicherungssumme an die Hinterbliebenen. Zu beachten ist, dass die Versicherung generell nur einmal ausgezahlt wird.

Eine verbundene Risikolebensversicherung ist in der Regel günstiger als zwei getrennte Verträge. Im Gegenzug ist sie bezüglich Laufzeit und Versicherungssumme nicht so flexibel. Zudem kann es vorkommen, dass der Betrag bei Tod beider Partner für die Hinterbliebenen nicht ausreicht. So kann es auch für verheiratete Paare sinnvoll sein, zwei getrennte Verträge abzuschließen. Ein Risikolebensversicherung Vergleich der beiden Varianten lohnt sich in jedem Fall.

Wie können sich unverheiratete Paare absichern?

Paare, die nicht verheiratet sind, sollten immer zwei getrennte Verträge abschließen. Dies liegt in erster Linie an der auf eine Auszahlung fälligen Erbschaftssteuer. Für Unverheiratete liegt der Freibetrag bei geringen 20.000 Euro. Dagegen haben Ehepartner einen Freibetrag von 500.000 Euro. Durch sogenannte „Über-Kreuz“-Verträge lässt sich die Erbschaftssteuer problemlos umgehen. Hierbei enthält jeder im Todesfall des andern Geldes aus seinem eigenen Vertrag. Bei Lebensversicherungen wird generell zwischen dem Vertragsinhaber (Versicherungsnehmer) und dem Auslöser des Versicherungsfalls (versicherte Person) unterschieden.

Aufbau von „Über-Kreuz“-Verträgen:

Vertragsdaten Vertrag 1 Vertrag 2
Versicherungsnehmer Sie Er
Versicherte Person Er Sie
Bezugsberechtigter Sie Er
Beitragszahler Sie er

Die beiden Verträge müssen nicht zwangsläufig bei derselben Versicherung abgeschlossen werden. Diese Variante kann auch für Ehepartner sinnvoll sein, wenn der Erbanteil des überlebenden Partners über 500.000 Euro beträgt. Dies ist beispielsweise der Fall wenn gleichzeitig noch ein Teil der Immobilie vererbt wird. Bei einer solchen Überlegung sollte deshalb immer das gesamte Vermögen berücksichtigt werden. Kinder erben anteilig wobei der Freibetrag bei 400.000 Euro liegt.

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Gesundheitsfragen korrekt beantworten

Wie bei der Berufsunfähigkeitsversicherung wird auch beim Abschluss der RLV eine Gesundheitsprüfung durchgeführt. Um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden, müssen die Gesundheitsfragen vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden. Falsche Angaben können zu einer Leistungsverweigerung des Versicherers führen. Sofern Unsicherheit über Vorerkrankungen oder Behandlungen besteht, sollten Unterlagen bei den behandelnden Ärzten angefordert werden. Versicherer schätzen Risiken oftmals unterschiedlich ein. Es lohnt sich deshalb bei mehreren Anbietern eine Anfrage zu stellen.

Nachversicherungsgarantie vereinbaren

Die meisten Versicherer bieten bei der Risikolebensversicherung eine Nachversicherungsgarantie an. Dies hat den Vorteil, dass die Versicherungssumme in bestimmten Situationen ohne erneute Gesundheitsprüfung angepasst werden kann. Wichtig ist dies insbesondere dann, wenn weitere Kinder oder der Umzug in die eigenen vier Wände geplant sind. Ohne Nachversicherungsgarantie kann die Versicherungssumme nur mit einer Gesundheitsprüfung erhöht werden. Dies führt oftmals zu einem Anstieg der Prämie.

Verträge mit Beitragsdynamik

Der Einbau einer Dynamik ist bei der RLV nicht unbedingt erforderlich. Durch eine jährliche Anpassung der Versicherung lässt sich die Inflation ausgleichen. Allerdings sinkt mit der Zeit auch der Versicherungsbedarf, sodass eine konstante Versicherungssumme in den meisten Fällen sinnvoller ist. Zumal mit der Anpassung auch die Prämie steigt. Gerade im Alter können solche Tarife dann sehr teuer werden.

Lohnt sich eine Risikolebensversicherung mit Beitragsrückerstattung?

Die RLV mit Beitragsrückerstattung ist eine neue Variante, die bisher nur von wenigen Versicherern angeboten wird. Die Police wird hierbei quasi mit einem Sparbuch gekoppelt. Tritt kein Leistungsfall ein, erhält der Versicherte zum Laufzeitende seine Beiträge abzüglich der Gebühren des Versicherers wieder ausgezahlt.

Eines gleich vorneweg, zum Aufbau einer privaten Altersvorsorge eignet sich die Risikolebensversicherung mit Sparoption nicht. Hier steht klar der Todesfallschutz im Vordergrund. Die Auszahlungen fallen im Vergleich zu einer kapitalbildenden Lebensversicherung sehr übersichtlich aus. Sinnvoll ist diese Option nur in wenigen Fällen.

  • Bei einer RLV mit fallender Versicherungssumme macht die Sparoption generell keinen Sinn.
  • Das Gleiche gilt auch für eine verbundene Risikolebensversicherung, bei welcher der Vertrag auf mehrere Versicherungsnehmer ausgestellt wird.
  • Folglich spielt diese Option nur bei der klassischen Variante eine Rolle. Lohnen kann sich die Beitragsrückerstattung unter Umständen bei jungen Familien, welche die Police über eine lange Laufzeit abschließen. Es empfiehlt sich vorab ein genauer Vergleich, da die Prämie um einiges höher ist.
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Den richtigen Versicherer finden

Im Gegensatz zu anderen Versicherungen kommt es bei der RLV in erster Linie auf den Preis an. Bezüglich der Leistungen gibt es kaum Unterschiede. Die Auszahlung erfolgt bei Tod des Versicherungsnehmers, sodass es bezüglich des Anspruchs kaum Zweifel gibt. Selbst ein Suizid ist bei den meisten Versicherern nach Ablauf von drei Jahren versichert. Dies macht den Vergleich der Angebote sehr einfach.

Die Suche nach dem günstigsten Anbieter hängt im Wesentlichen von den folgenden Faktoren ab:

  • Wird eine körperliche Tätigkeit ausgeübt?
  • Hat der Versicherte Übergewicht?
  • Ist oder war der Versicherte Raucher?
  • Welche Variante der RLV wird gewünscht?

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Experten-Tipp:

Die Suche nach einer passenden Risikolebensversicherung basiert vor allem auf den Preisvergleich. Hier können Sie unser praktisches Tool nutzen, un auch die Community Life Erfahrungen einmal näher betrachten.