Private Krankenversicherung – Gesetzliche und Private Krankenversicherungen im Vergleich!

Zuletzt aktualisiert & geprüft: 01.12.2020


Der Wechsel in die private Krankenversicherung kann sich in vielen Fällen lohnen. Insbesondere junge und gesunde Menschen profitieren von günstigen Prämien bei gleichzeitig besseren Leistungen. Für Beamte ist die PKV aufgrund der Beihilfe in der Regel ebenfalls die bessere Wahl. Allerdings steht die private Krankenversicherung nicht allen offen. Zudem ist sie nicht immer die bessere Wahl. Deshalb sollten Interessenten sich vorab genau mit den Bedingungen der privaten Krankenversicherung befassen. Des Weiteren ist es wichtig die Leistungen und Preise der Versicherer genau miteinander zu vergleichen.

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Wichtige Fakten zur privaten Krankenversicherung:

  • Selbstständige, Freiberufler, Beamte, Studenten und Angestellte mit einem Bruttojahreseinkommen über 56.250 Euro können sich privat versichern.
  • Leistungen können in er PKV individuell gewählt werden.
  • Für junge und gesunde Versicherten sind die Prämien oftmals günstiger.
  • Es gibt keine Familienversicherung, Kinder benötigen einen eigenen Vertrag.
  • Der Wechsel zurück in die Gesetzliche Krankenversicherung ist nicht immer möglich.
  • Ein private Krankenversicherung Vergleich zeigt die besten und günstigsten Tarife.

Wer kann in private Krankenversicherung wechseln?

Nicht jeder kann die Vorteile der PKV für sich nutzen. Voraussetzung ist zunächst, dass keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht. Je nach Berufsgruppe gelten dabei unterschiedliche Regelungen.

  • Selbstständige: Wer hauptberuflich selbstständig arbeitet, kann sich unabhängig vom Einkommen privat krankenversichern. Eine Ausnahme gilt unter Umständen für Freiberufler, die eine künstlerische oder publizistische Tätigkeit ausüben. Für diese Personengruppe besteht möglicherweise eine Versicherungspflicht in der Künstlersozialkasse (KSK).
  • Beamte: Beamte haben generell die Wahl ob sie sich gesetzlich oder privat krankenversichern möchten. Der Dienstherr bietet eine Beihilfe von mindestens 50 Prozent, sodass nur für die Differenz noch eine private Krankenversicherung benötigt wird. Für Beamte ohne schwerwiegende gesundheitliche Probleme ist eine PKV somit zumeist die bessere Wahl.
  • Angestellte: Für Angestellte besteht eine Wechselmöglichkeit in die PKV nur dann, wenn ihr Bruttoeinkommen über der sogenannten Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) liegt. Diese wird jährlich vom Gesetzgeber festgelegt und liegt für 2016 bei 56.250 Euro. Regelmäßige Zahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld werden hierbei berücksichtigt. Es reicht aus, wenn die Grenze für ein Jahr überschritten wird. Die frühere Regelung, dass sich Angestellte erst nach drei Jahren Verdienst oberhalb der JAEG privat versichern dürfen, besteht nicht mehr.
  • Studenten: Zu Beginn des Studiums kann zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung gewählt werden. Diese Entscheidung bleibt dann für die gesamte Studienzeit bestehen. Die meisten Versicherer bieten spezielle Studententarife an. Mit Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit ist dann der Wechsel zurück in die GKV möglich. Vorteilhaft ist eine private Krankenversicherung vor für Kinder von Beamten, da sie eine 80-prozentige Beihilfe erhalten.
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Unterschiede zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung

Am stärksten unterscheiden sich die beiden Systeme was Leistungen und Beiträge betrifft. Bevor ein Wechsel zur privaten Krankenversicherung ins Auge gefasst wird sollte man sich genau mit den Unterschieden beschäftigen.

Berechnung der Prämie

Die GKV arbeitet nach dem Solidaritätsprinzip. Die Beiträge richten ausschließlich nach dem Einkommen. Das persönliche Krankheitsrisiko spielt dabei keine Rolle. Dagegen berechnen die privaten Krankenversicherer einkommensunabhängig nach dem Äquivalenzprinzip. Die Prämie richtet sich nach versicherten Leistungen, Gesundheitszustand, individuellen Risiken und Eintrittsalter. Durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung lässt sich die Prämie reduzieren.

Leistungsumfang

Die Leistungen werden bei der gesetzlichen Krankenversicherung zu 90 Prozent durch den Gesetzgeber vorgeschrieben. Dadurch gibt es zwischen den einzelnen Kassen nur geringe Unterschiede. Stehen für eine Behandlung mehrere Heilungsmethoden zur Verfügung geht es bei der gesetzlichen Krankenversicherung nach dem Minimalprinzip. Erstattet wird immer die Behandlung mit den geringsten Kosten. Deshalb wird beispielsweise bei Zahnbehandlungen nur eine Füllung mit Amalgam erstattet. Wer eine Kunststofffüllung wünscht muss die Differenz aus eigener Tasche bezahlen.

Bei der privaten Krankenversicherung richten sich die Leistungen nach dem abgeschlossenen Tarif. Versicherer bieten in der Regel mehrere Tarife an. So können beispielsweise auch Behandlungen beim Heilpraktiker oder Chefarzt versichert werden. Zudem sind Leistungen bei Zahnbehandlungen und Zahnersatz im Vergleich zur GKV um einiges höher. Zudem müssen private Krankenversicherer einen Basistarif anbieten, welcher sich an den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung orientiert.

Familienversicherung

Bei der GKV gibt es eine Familienversicherung. Kinder sowie Ehepartner ohne eigenes Einkommen können beitragsfrei mitversichert werden. Diese Möglichkeit besteht bei der privaten Krankenversicherung nicht. Hier muss für jedes Familienmitglied ein eigenständiger Vertrag abgeschlossen werden.

Leistungsumfang der privaten Krankenversicherung

Welche Leistungen der Versicherer übernimmt hängt in der PKV immer vom gewählten Tarif ab. Die sogenannten Basistarife umfassen in der Regel den wichtigsten Grundschutz. Bei höherwertigen Tarifen ist zumeist eine Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer sowie die Chefarztbehandlung versichert. Dazu kommen bessere Materialien beim Zahnersatz oder eine anteilige Erstattung von Sehhilfen. Die Flexibilität gehört zu den größten Vorteilen der PKV. Je nach Ansprüchen und Präferenzen lässt sich der Versicherungsschutz individuell festlegen – von der Basisabsicherung bis hin zur komfortablen Rumdum-Versorgung.

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Ambulante Leistungen:

  • Arztbesuche: Die Kosten werden bis zum 3,5-fachen Satz der Gebührenordnung für Ärzte übernommen (Höchstsatz).
  • Vorsorge: Alle wichtigen Vorsorgeuntersuchungen inkl. der Vorsorge bei Schwangeren.
  • Freie Arztwahl
  • Kostenübernahme von Impfungen
  • Physiotherapie, Massagen und Fango-Anwendungen
  • Ergotherapie und Logotherapie
  • Ambulante Psychotherapie: Je nach Tarif wird eine bestimmte Anzahl von Sitzungen pro Jahr durch die Versicherung übernommen.

Leistungen beim Zahnarzt:

  • Zahnersatz: Implantate, Inlays, Kronen, Brücken inklusive hochwertiger Materialien wie Keramik und Gold werden bis zum vereinbarten Prozentsatz übernommen. Möglich sind je nach Versicherer bis zu 100 Prozent. Es sollte mindestens ein Satz von 68 Prozent gewählt werden.
  • Zahnbehandlungen: Für Zahnbehandlungen empfiehlt sich ein Tarif mit mindestens 90-prozentiger Kostenübernahme.
  • Prophylaxe: Professionelle Zahnreinigungen werden bis zu einer jährlichen Höchstsumme übernommen.
  • Kieferorthopädische Behandlungen: Einige Tarife bieten die Kostenübernahme auch für Erwachsene an. GKV übernimmt nur einen Anteil bei Personen unter 18 Jahren.

Medikamente und Hilfsmittel:

  • Medikamente und Hilfsmittel: Wurde ein offener Heilmittelkatalog vereinbart, werden auch nicht im geschlossenen Katalog aufgeführte Medikamente und Hilfsmittel erstattet.
  • Sehhilfen: Die Kosten für Brillengläser, Gestelle und Kontaktlinsen werden bis zum vereinbarten Betrag übernommen.
  • Weitere Hilfsmittel: Viele Tarife übernehmen Prothesen, Rollstühle oder orthopädische Schuhe komplett oder anteilig.

Stationäre Leistungen:

  • Unterbringung: Statt Mehrbettzimmer kann auch der Aufenthalt im Ein- oder Zweibettzimmer vereinbart werden.
  • Behandlung: Privatversicherte haben in den meisten Tarifen einen Anspruch auf Chefarztbehandlung.
  • Anschlussbehandlung: Die Kosten für eine anschließende Reha werden ebenfalls durch die private Krankenversicherung übernommen.
  • Hospiz: Im Idealfall beinhaltet der Tarif auch eine Hospizunterbringung.
  • Stationäre Psychotherapie

Absicherung gegen Verdienstausfall:

  • Krankentagegeld: Versicherte können individuell festlegen ab welchem Tag und in welcher Höhe ein Krankentagegeld gezahlt wird. Selbstständige und Freiberufler haben keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung und sollten sich deshalb unbedingt gegen einen Verdienstausfall absichern. Angestellte können ab dem 42. Krankheitstag ein Krankentagegeld vereinbaren.
  • Krankenhaustagegeld: Für den Aufenthalt im Krankenhaus bieten die Versicherer ebenfalls ein Tagegeld an.
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Kosten der privaten Krankenversicherung

Die Prämie richtet sich bei der PKV nach den folgenden vier Faktoren:

  • Umfang der versicherten Leistungen
  • Alter bei Vertragsschluss
  • Gesundheitszustand
  • Vertragskonditionen wie Selbstbehalt etc.

Leistungsumfang

In der privaten Krankenversicherung werden die Beiträge nach dem sogenannten Äquivalenzprinzip berechnet. Mit dem Umfang des Versicherungsschutzes steigt auch die Wahrscheinlichkeit, dass Leistungen in Anspruch genommen werden. Die Höhe des Einkommens wirkt sich dagegen nicht auf die Prämie aus. Als Faustregel gilt: Je umfassender das abgedeckte Leistungsspektrum also gewählt wird, desto höher auch die Kosten für die private Krankenversicherung.

Alter des Versicherungsnehmers

Versicherer gehen zudem davon aus, dass mit steigendem Alter auch mehr Gesundheitsleistungen in Anspruch genommen werden. Wer bei Vertragsabschluss schon älter ist zahlt deshalb einen höheren Beitrag als junge Personen. Deshalb ist es ratsam, sich möglichst früh für eine private Krankenversicherung zu entscheiden. Damit die Beiträge im Alter nicht überproportional ansteigen fließt ein Teil der Prämie in Altersrückstellungen. In jungen Jahren ist der Beitrag etwas höher als eigentlich erforderlich wäre.

Gesundheitszustand

Bei Vorerkrankungen muss mit einer höheren Prämie gerechnet werden. Je nach Schwere gibt es Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse. Zudem ist auch eine Ablehnung durch den Versicherer möglich. Ein risikoreicher Lebenswandel wirkt sich ebenfalls negativ auf die Prämie aus. Wer gefährliche Extremsportarten ausübt oder raucht, zahlt demnach mehr, da sein Risiko höher ist.

Um den Gesundheitszustand zu ermitteln wird vor Vertragsabschluss immer eine Gesundheitsprüfung durchgeführt. Diese besteht aus einem Fragebogen zu bisherigen Erkrankungen und Behandlungen. Wichtig ist, dass alle Fragen komplett und wahrheitsgemäß beantwortet werden. Bei falschen Angaben kann der Versicherer den Vertrag kündigen oder Leistungen ablehnen.

Vertragskonditionen

In den meisten Fällen wird bei der privaten Krankenversicherung ein jährlicher Selbstbehalt vereinbart. Je höher diese ausfällt, desto günstiger die Prämie. Junge und gesunde Versicherte können eine höhere Selbstbeteiligung wählen, während ältere diese niedriger halten sollten.

Eine weitere Möglichkeit bei der Prämie zu sparen sind Beitragsrückerstattungen. Wer innerhalb eines Versicherungsjahres keine oder nur wenig Leistungen in Anspruch nimmt erhält einen Teil der Beiträge erstattet. Je nach Versicherer werden bis zu drei Monatsprämien wieder ausgezahlt.

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Beamte profitieren von der Beihilfe

Beamte erhalten von ihrem Dienstherrn einen Zuschuss für die Gesundheitsversorgung. Unter bestimmten Voraussetzungen haben auch Ehepartner und Kinder einen Anspruch auf Beihilfe. Die Höhe der Beihilfe liegt je nach Bundesland und Familienstand zwischen 50 und 80 Prozent der Gesundheitskosten.

In der Regel bewegt sich die Beihilfe auf folgendem Niveau:

  • Aktive Beamte (max. 1 Kind): 50 Prozent
  • Aktive Beamte (mind. 2 Kinder): 70 Prozent
  • Pensionäre: 70 Prozent
  • Ehepartner: 70 Prozent
  • Kinder: 80 Prozent

Im Gegensatz zum Arbeitgeberzuschuss bezieht sich die Beihilfe auf die tatsächlich angefallenen Kosten. Es gibt spezielle Beihilfetarife, die individuell auf den jeweiligen Bedarf angepasst sind.

Angestellte erhalten einen Zuschuss vom Arbeitgeber

Arbeitnehmer, welche die Bedingungen für die PKV erfüllen haben Anspruch auf einen Zuschuss des Arbeitgebers. Voraussetzung ist, dass die Leistungen mindestens so hoch sind wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Arbeitgeberanteil liegt aktuell bei 7,3 Prozent des Einkommens. Die Zuschüsse sind von der Steuer befreit. Die Einkommenshöhe wird dabei durch die Beitragsbemessungsgrenze gedeckelt.

Für wen sich eine private Krankenversicherung besonders lohnt

Das Wichtigste Argument für eine private Krankenversicherung ist die bessere medizinische Versorgung. Dabei sollte man jedoch auch die Kosten im Blick behalten. Ein Wechsel zurück in die GKV ist nicht ohne weiteres möglich. Wer die folgenden fünf Kriterien erfüllt kann von der privaten Krankenversicherung besonders profitieren.

Jünger als 40 Jahre

Wer sich erst spät für einen Wechsel in die PKV entscheidet, kann nur noch wenig Altersrückstellungen aufbauen. Die Folge sind hohe Beiträge im Alter. Zudem fällt die Prämie für ältere Versicherungsnehmer schon zu Beginn höher aus. Aus diesen Gründen sollte der Wechsel möglichst vor dem 40. Lebensjahr erfolgen. Für ältere Personen kommt ein Wechsel nur in Ausnahmefällen in Betracht. Beispielsweise wenn sie durch eine Erbschaft finanziell abgesichert sind.

Keine schwerwiegenden gesundheitlichen Probleme

Bei Vorerkrankungen drohen hohe Risikozuschläge. Zudem können bestimmte Krankheitsbilder oder Körperteile vom Versicherungsschutz ausgenommen werden. Im Extremfall wird der Kunde sogar komplett abgelehnt. Wer sich zu einem annehmbaren Preis versichern möchte sollte deshalb über einen durchweg guten Gesundheitszustand verfügen.

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Eindeutige Ausschlusskriterien sind:

  • Behandlung von psychischen Problemen innerhalb der letzten drei Jahre.
  • Eine nicht komplett ausgeheilte Krebserkrankung.
  • Versuchter Suizid in den vergangenen drei Jahren

Probleme gibt es bei den folgenden Erkrankungen:

  • Herz-Kreislauf-Probleme
  • Bluthochdruck
  • Asthma
  • Diabetes
  • Rückenleiden
  • Erkrankungen der Wirbelsäule
  • Allergien

Ist die Behandlung nicht seit mindestens fünf Jahren abgeschlossen muss bei diesen Erkrankungen mit einem Risikozuschlag gerechnet werden. Dieser bewegt sich in den meisten Fällen zwischen 10 und 30 Prozent. Betroffen hiervon ist jedoch nur der von einer Erkrankung betroffene Prämienteil. Bei Diabetes wären dies beispielsweise ambulante und stationäre Behandlungen. Auf einen Leistungsausschluss sollte man sich bei Vertragsschluss auf keinen Fall einlassen. Es drohen bei einer Behandlung enorme Kosten.

Familienplanung ist bereits erledigt

Singles ohne Kinder, die auch in Zukunft keinen Nachwuchs planen habe es bei einer Entscheidung für die PKV deutlich einfacher. Wer eine Familie hat bzw. plant muss hier schon genauer rechnen. Eine kostenlose Familienversicherung wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es bei den Privaten nicht. Kinder müssen eigenständig privat versichert werden. Tarife für Kinder und Jugendliche gibt es für etwa 100 Euro monatlich. Während einer Elternzeit müssen die Beiträge in voller Höhe bezahlt werden. Angestellte erhalten in dieser Zeit jedoch keine Zuschüsse des Arbeitgebers. Einige wenige private Tarife bieten zwar eine Beitragsbefreiung in der Elternzeit an, jedoch meist nur für sechs Monate.

Hohes Einkommen bzw. Vermögen vorhanden

Um sich die private Krankenversicherung auf Dauer leisten zu können sollte ein entsprechendes Einkommen vorhanden sein. Angestellte mit einem hohen Gehalt haben zudem den Vorteil, dass die Prämie unabhängig hiervon berechnet wird. Deshalb kann sie im Vergleich zur GKV sogar günstiger ausfallen.

Kein riskanter Beruf

Für einige Berufsgruppen ist es schwierig sich privat zu versichern. So müssen Sprengmeister oder Stuntman mit hohen Risikozuschlägen rechnen. Zudem ist die Auswahl von Tarifen für Angehörige von riskanten Berufen um einiges geringer. Es gibt noch weitere Berufe wie Schausteller oder Kioskbesitzer, die von privaten Anbietern nur ungern versichert werden.

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Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung

Wie bereits erwähnt ist der Wechsel zurück in die GKV recht problematisch. Angestellte haben diese Möglichkeit, wenn ihr Gehalt für ein Jahr unter die Jahresentgeltgrenze von aktuell 56.250 Euro sinkt. Selbstständige haben es noch schwieriger. Sie müssen zuerst in ein Angestelltenverhältnis wechseln. Für Personen ab 55 Jahre ist der Wechsel in die GKV ausgeschlossen. Eine Ausnahme gilt dann, wenn der Betreffende innerhalb der letzten fünf Jahre zumindest einen Tag Mitglied in der GKV war. Als Alternative können Versicherte noch in den Basistarif der privaten Krankenversicherung wechseln.

Bilderquelle: shutterstock.com