Versteuerung – Alle Tipps zur Versteuerung und den Freibeträgen im Ratgeber!

Zuletzt aktualisiert & geprüft: 14.02.2024


Der deutsche Staat hält immer dann gerne die Hand auf, wenn es bei seinen Bürgern etwas zu holen gibt. Mit den Steuergeldern werden unterschiedliche Tätigkeiten finanziert, auf die der Staat angewiesen ist. Ohne die Steuergelder würde sehr viel Geld in den Kassen Deutschlands fehlen und das komplette Sozialsystem gar nicht funktionieren. In Bezug auf die Versteuerung von Aktienerträgen können die meisten Händler ein nicht sehr lustiges Lied singen. Aufgrund der im Jahr 2009 eingeführten Abgeltungssteuer müssen die Händler nun ihre Erträge versteuern. Vor dem aufgeführten Jahr mussten keine Erträge versteuert werden, wenn diese aus Aktien stammten, die länger als ein Jahr unberührt blieben.

FA - versteuern

Was hat sich geändert?

Es haben sich unterschiedliche Dinge im Bereich der Aktienwirtschaft und der Versteuerung geändert. Seit dem Jahr 2009 gilt die Abgeltungssteuer, die somit verlangt, dass Aktienerträge versteuert werden müssen. Einkünfte aus dem Kapitalvermögen werden mit einem bestimmten Steuersatz versteuert. Die Höhe beträgt 25 Prozent zuzüglich des Solidaritätszuschlags und der Kirchensteuer, falls diese zu entrichten ist. Die Steuer wird natürlich direkt einbehalten und gilt unter anderem für jegliche Gewinne aus Aktieninvestments. Somit muss beachtet werden, dass bei dem Kauf von Aktien nicht nur die Transaktionskosten, Kosten für das Aktiendepot und weitere Kosten eingeplant werden müssen. Es ist zusätzlich wichtig, die zu versteuernden Kosten von den Gewinnen abzuziehen. Das ist kein geringer Betrag, da es sich um ganze 25 Prozent handelt. Zusätzliche Beträge können hinzukommen, die natürlich auch je nach Broker anders gehandhabt werden. Viele Händler haben sich sogar schon bei internationalen Brokern umgeschaut, ob die Versteuerung hier vielleicht anders gehandhabt wird. In der Vergangenheit gab es die einjährige Spekulationsfrist. Diese hat es möglich gemacht, dass Gewinne aus Aktien nach einer Verweildauer von länger als einem Jahr nicht versteuert werden mussten. Inzwischen gehört das jedoch auch der Vergangenheit an, was viele Händler sehr schade finden. Dennoch ist zu beachten, dass die Abgeltungssteuer keine großen Nachteile für alle Händler und Aktionäre aufweist.

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Freibeträge und mehr

Jeder Händler hat einen Freibetrag von 801 Euro pro Jahr. Dieser Betrag wird auch als Sparerpauschalbetrag von dem Staat gehandhabt und jeder Person zugesprochen. Bis zu diesem Betrag können Einnahmen durch Aktien ohne Nachteile verzeichnet und gespart werden. Wenn dieser Freibetrag in Anspruch genommen werden möchte, sollte der Bank jedoch früh genug Bescheid gegeben werden, um somit den Freistellungsauftrag gültig zu machen. Der Freibetrag kann auch gerne auf mehrere Banken verteilt werden. Im Rahmen der Einkommenssteuer lohnt sich vor allem die Veranlagung von Kapitalerträgen, wenn die Einkommenssteuer durchgeführt wird. Das ist jedoch nur dann der Fall, wenn der persönliche Einkommenssteuersatz unter 25 Prozent liegt. Der Händler, der eine Rendite durch Aktien erhalten hat, muss in diesem Fall eine Einkommenssteuererklärung anfertigen und die entsprechenden Daten angeben. Zu viel bezahlte Steuern werden demzufolge durch das Finanzamt zurückerstattet.
Versteuerung

Alternativen finden

Viele Deutsche, die bereits seit 2009 unterschiedliche Probleme mit der Abgeltungssteuer hatten und zu hohe Prozente an das Finanzamt abgeben mussten, haben sich nach Alternativen umgeschaut. Eine Steuerhinterziehung ist hier relativ verlockend, da die eigenen Gewinne pro Jahr beim deutschen Finanzamt selbst angegeben werden müssen. Viele Broker, die im Ausland gegründet wurden und in Deutschland lediglich nur eine kleine Niederlassung betreiben, wurden in den letzten Jahren immer attraktiver. Das liegt daran, dass die Erträge der Aktien nicht direkt vom eigenen Konto abgebucht wurden. Vielmehr muss der Aktionär seine Gewinne selbst angeben und in der Einkommenssteuerabrechnung aufführen. Die Kontoeröffnung kann bei einem ausländischen Broker ohne Schwierigkeiten getätigt werden. Allerdings sollte hier beachtet werden, dass der Steuerabzug nicht direkt erfolgt. Broker aus den EU-Mitgliedsstatten kommen in der Regel aus England oder auch aus Osteuropa. Steuern sind trotzdem durch die Händler zu zahlen, auch wenn diese verspätet bezahlt werden müssen. Diese Steuerverzögerung hat einen Vorteil. Der Aktienhändler, der Rendite von seiner Investition erwartet, kann weiterhandeln, bis er Gewinne erzielt. Mit den zinsfreien Gewinnen kann er somit weiterhin über Aktien verfügen und diese weiterlaufen lassen.

Zu beachten ist, dass Steuern dennoch nicht lange auf dem Markt behalten werden sollten, um die Steuerzahlung nicht zu vergessen. Wird weiterhin mit dem zu zahlenden Steuerbetrag gehandelt, kann es vorkommen, dass die Gewinne verschwinden und plötzlich Schulden für den nicht versteuerten Betrag anfallen. Eine Steuerschuld ist nicht nur unangenehm, sondern zur gleichen Zeit eine Belastung, die immer größer werden kann. Achtung gilt vor allem bei einer möglichen Steuerhinterziehung. Die Kunden, die bei Brokern aus dem Ausland tätig sind, sollten nicht annehmen, dass die nicht versteuerten Beträge nicht auffallen. Ganz im Gegenteil: Die Behörden der EU-Mitgliedsstaaten tauschen sich dauerhaft über die Aktienhändler aus und es werden sogar die Höhen der Gewinne bekannt gegeben. Somit ist ein Weglaufen vor dem Finanzamt nicht möglich und sollte nicht versucht werden.

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Keine umfangreichen Möglichkeiten im deutschen Recht

Deutschland bietet seinen Aktienhändlern leider nicht viele Möglichkeiten an, um die Abgeltungssteuer positiv für sich zu nutzen. Die Steuer kann zwar in die nächsten Steuerjahre verschoben werden. Jedoch ist es wichtig, dass die unterschiedlichen Steuerbeträge, die zu zahlen sind, grundsätzlich als Abgaben eingeplant werden. Die Steuer kann ein wenig verschoben werden, indem kurz vor dem Wechsel eines Jahres die Anleihen mit höheren Zinsen auf dem Markt angeboten und dementsprechend verkauft werden. Diese Möglichkeit ist jedoch nicht für Kursgewinne möglich, die mit Aktien gemacht wurden.

Verlustbescheinigung als Möglichkeit

Eine einzige Möglichkeit, die ein wenig Spielraum anbietet, ist die Verlustbescheinigung, die bei der Bank eingereicht werden kann. Es muss sich vorgestellt werden, dass Verluste, die noch anstehen, durchaus anders gehandhabt werden können. Ist ein Kursgewinn zu verzeichnen, werden direkt 25 Prozent Steuer von dem Gewinn  abgezogen. Anschließend kann die gleiche Aktie mit dem gleichen ehemaligen Wert verkauft werden, worauf die gezahlte Steuer wieder zurückbezahlt werden muss. Sind am Ende eines Steuerjahres Verluste deutlich, können diese in das nächste Jahr übertragen werden. Beim Führen von Depots bei unterschiedlichen Banken können bei einer Bank Verluste und bei einer anderen Bank Gewinne anfallen. In diesem Fall kann eine Bank mit einer Verlustbescheinigung kontaktiert, damit die Verluste in der Jahressteuerbescheinigung bestätigt werden. Die Verrechnung mit den anderen Banken kann dann erfolgen. Der Übertrag der Verluste ist nach der Anforderung der Bescheinigung jedoch nicht mehr gegeben. Somit gilt in der Zusammenfassung:

  • Abgeltungssteuer beträgt 25 Prozent zzgl. Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag
  • Kursgewinne können mit Verlusten aus Kapitalanlagen verrechnet werden
  • Verluste können in das folgende Jahr oder zu einer Bank übernommen werden
  • Ausländische Broker ermöglichen Eigenversteuerung der Gewinne
  • Transaktionskosten verringern jährliche Gewinne zusätzlich
  • Ausländische Broker bieten Liquiditätsvorteile für Aktionäre
  • Der Freibetrag für Gewinne beträgt pro Jahr 801 Euro je Person

 

Experten-Tipp:

Der Aktienhandel kann durchaus Gewinne einbringen, die Versteuerung ist jedoch ein Thema, dem sich Aktienhändler möglichst früh stellen sollten, um Ärger zu verhindern.