Crowdinvesting Steuern 2024 – Zinseinnahmen richtig versteuern!

Zuletzt aktualisiert & geprüft: 25.09.2020


Das Thema Steuern tritt auch bei Zinseinnahmen auf den Plan, sodass sich Anleger frühzeitig informieren sollten. Wie Erträge aus Crowdinvestments steuerlich zu behandeln sind, hängt auch von der Finanzierungsform ab, die die jeweilige Crowdinvesting-Plattform nutzt. Für Anleger ist es sicherlich nicht immer leicht, den Überblick zu behalten. Beim Crowdinvesting gibt es verschiedene Finanzierungsformen, dabei kommt das Nachrangdarlehen nicht selten zum Einsatz. Zu den Plattformen, über die Anleger einem Darlehensnehmer ein zweckgebundenes Nachrangdarlehen gewähren, zählt zum Beispiel Exporo. Bei Exporo erfolgt das Investment zu einer festgelegten Verzinsung und nicht gewinnabhängig. Was das für Anleger bedeutet, erläutert der folgende Artikel.

  • Abgeltungssteuer mit Steuersatz von max. 25 %
  • zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer
  • Freibetrag für Einzel- und Zusammenveranlagte
  • Anleger müssen Abgeltungssteuer zahlen

Jetzt bei Exporo anmeldenInvestitionen bergen das Risiko von Verlusten

Crowdinvesting Steuern – gut zu wissen!

In diesem Artikel möchten wir einen kurzen Einblick in den Bereich Crowdinvesting Steuern geben. Wenn bei einer Investition in Crowdinvesting-Immobilien Zinsen eingenommen werden, so sind diese im Rahmen der Einkommenssteuer zu versteuern. Wir gehen davon aus, dass es sich bei den Anlegern um natürliche Personen handelt, die die Darlehen (Geldbeträge) aus ihrer privaten Vermögensebene gewähren. Bei den Zinseinnahmen aus dem Darlehen handelt es sich um Einkünfte aus Kapitalvermögen. Die Zinseinkünfte unterliegen der Abgeltungssteuer und werden pauschal mit 25 % besteuert. Hinzu kommt noch der Solidaritätszuschlag, der mit 5,5 % zu buche schlägt. Darüber hinaus kann noch Kirchensteuer auf den Steuerbetrag anfallen.

Durch den Sparerpauschbetrag sind Einkünfte aus Kapitalvermögen bis zu einer festgelegten Grenze steuerfrei. Für einzelveranlagte Personen liegt der Freibetrag bei 801 Euro pro Jahr. Bei zusammenveranlagten Partnern beträgt der Freibetrag 1.602 Euro jährlich. Wer zum Beispiel ein Tagesgeldkonto bei einer Bank hat, kann einen Freistellungsauftrag einrichten. So kann man die Kapitalerträge ohne Abzug erhalten, wenn diese den Freibetrag nicht übersteigen. Wer über Exporo in Immobilienprojekte investiert, muss sich zuvor auf der Plattform anmelden.
Im Zuge der Anmeldung ist auch die Steueridentifikationsnummer anzugeben. Darüber hinaus ist die Bankverbindung erforderlich. Die Speicherung der Bankverbding erfolgt jedoch bei der Secupay AG. Wir möchten an dieser Stelle anmerken, dass dieser Artikel ein Beratungsgespäch bei einem Steuerberater nicht ersetzen kann.

Exporo Vorteile

Der Anbieter Exporo bietet hohe Transparenz bei der Geldanlage in Immobilien-Projekte

Wer führt die Abgeltungssteuer ab?

Die Exporo AG mit Sitz in Hamburg fungiert als Finanzanlagenvermittler und verfügt über die Erlaubnis nach § 34c und 34f Abs. 1 Gewerbeordnung. Die Einbehaltung und Abführung der Abgeltungssteuer erfolgt nicht durch die Exporo AG. Auch der jeweilige Projektentwickler beziehungsweise Darlehensnehmer führt die Abgeltungssteuer nicht direkt ab. Private Anleger müssen die Erträge selbst bei der Einkommenssteuererklärung deklarieren. Die Erträge aus einem Immobilien-Investment sind bei Exporo nicht gewinnabhängig. Anhand verschiedener Kriterien legt der jeweilige Projektträger die Verzinsung fest. Dabei können sich die folgenden Kriterien von Interesse zeigen:

  • Kapitalstruktur
  • Marktsituation
  • Projektsituation

Der Zins ist über die ebenfalls festgelegte Laufzeit fix. Bei einer Investition in ein Finanzierungsobjekt erhalten Anleger die Rückzahlung plus Zinsen erst zum Laufzeitende. Die Möglichkeit einer vorzeitigen Kündigung gibt es nicht. Anleger können das investierte Kapital nicht jederzeit aus der Anlage ziehen. Anders gestaltet sich dies bei Projekten aus dem Bereich Bestand. Hier haben Anleger die Möglichkeit die Anteile jederzeit wieder über den Exporo Handelsplatz zu verkaufen. Bei der Suche nach einer geeigneten Crowdinvesting-Plattform kann sich auch ein Blick auf die Finanzierungsform lohnen, über die die Geldhingabe erfolgt.

Exkurs Crowdfunding: Ob für das Crowdfunding Steuern anfallen, gilt es im Einzelfall zu klären. Auch beim Crowdfunding gibt es verschiedene Arten. Dazu zählt auch das spendenbasierte Crowdfunding.

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Wie sieht die Finanzierungsform aus?

Um interessierten Anlegern das Thema Crowdinvesting Steuern näher zu bringen, möchten wir auch auf das Nachrangdarlehen eingehen. Die Finanzierung von Immobilienprojekten erfolgt über verschiedene Crowdinvesting-Plattformen per Nachrangdarlehen. Die gesamte Finanzierung kann sich dabei durch Anleihen-Kapital der Anleger, Fremdkapital durch die Bank und Eigenkapital darstellen wie dies zum Beispiel bei den Finanzierungsobjekten bei Exporo der Fall ist. Durch die Gewährung eines Nachrangdarlehens erhält der Darlehensnehmer Mezzanine Kapital. Das Nachrangdarlehen steht in seiner Position hinter dem Fremdkapital, das in der Regel durch die Bank beigesteuert wird.

Die nachrangige Position birgt ein gewisses Risiko, falls der Projektträger in Insolvenz geht. Zunächst erfolgt die Rückzahlung der Verbindlichkeiten an die darlehensgebende Bank, bevor das Nachrangdarlehen bedient wird. Das Eigenkapital wird erst bedient, wenn vorrangige und nachrangige Darlehen zurückgezahlt wurden. Bei Exporo vergeben Anleger ein Darlehen direkt an den Träger des Projekts. Der Vertrag besteht zwischen Projektträger und Anleger. Exporo tritt dabei als Vermittler auf.

Ein Totalverlust des investierten Kapitals kann im schlechtesten Fall eintreten. Bei Exporo gibt es keine Nachschusspflicht, was sich für Anleger vorteilig erweist. Zu Schwierigkeiten bei der Rückzahlung kann es auch kommen, wenn ein Projekt mit einem Verlust abgeschlossen wird. Um Chancen und Risiken besser abschätzen zu können, kann es sich als sinnvoll erweisen, sich auch mit der Finanzierungsform zu befassen. Wobei sich das Nachrangdarlehen als häufig verwendete Finanzierungsform beim Crowdinvesting zeigt.

Exporo Homepage

Exporo bietet die Möglichkeit der digitalen Immobilieninvestments

Wie funktioniert die Investition?

Bevor Zinseinnahmen erzielt werden können, müssen sich Anleger für ein oder mehrere Immobilienprojekte entscheiden, in die die Investition fließen soll. Über den Handelsplatz von Exporo erhalten registrierte Nutzer Detailinformationen zu den einzelnen Projekten. In der Projektübersicht findet sich die jährliche Verzinsung auf den ersten Blick und ebenso kann die Risikoklasse des Projekts eingesehen werden. Eine Investition über Exporo zeigt sich unkompliziert, da Anleger durch den Prozess geführt werden. Die Anmeldung auf der Plattform ist kostenlos und der geschlossene Nutzungsvertrag kann ohne großen Aufwand auch wieder gekündigt werden. In das Online-Formular zur Registrierung ist zunächst die E-Mail-Adresse einzutragen. Im weiteren Verlauf sind noch die folgenden persönlichen Daten zu erbringen:

  • vollständiger Name
  • Adresse
  • Geburtsdatum

Wie bereits zuvor angeführt, sind auch Bankverbindung und Steueridentifikationsnummer anzugeben. Die Steueridentifikationsnummer kann beispielsweise dem Einkommenssteuerbescheid entnommen werden. Darüber hinaus finden sich die Angaben auch auf dem elektronischen Lohnsteuerbescheid. Bei Exporo können Investitionen schon ab 500 Euro erfolgen. Eine Gebühr für Investments erhebt Exporo nicht.

Das Crowdinvesting in Immobilien wird über die Plattform digital realisiert. Die Vertragsunterlagen werden an das Postfach des Anlegers per E-Mail gesendet. Eine Versendung über den Postweg erfolgt nicht. Da die Rückzahlung an die angegebene Bankverbindung erfolgt, ist darauf zu achten, dass diese auf dem aktuellen Stand gehalten wird.

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Wie sehen die Renditeerwartungen aus?

Die Niedrigzinsphase führt dazu, dass sich Anleger nach alternativen Anlagemöglichkeiten umsehen, die eine gute Rendite mit sich bringen. Die Zinsen auf Tages- und Festgeldkonten präsentieren sich derzeit wenig attraktiv. Doch wer eine hohe Rendite erzielen möchte, muss dafür auch ein hohes Risiko eingehen. Bei Exporo finden sich Immobilienprojekte auf der Plattform, die eine Verzinsung von bis zu 6 % pro Jahr aufzeigen. Nicht nur die Laufzeit des Finanzierungsprojekts, sondern auch die Rendite wird vom jeweiligen Projektentwickler festgelegt. Über die Website von Exporo können sich interessierte Anleger mit den Immobilienprojekten vertraut machen.

Die Projekte auf dem Handelsplatz von Exporo sind mit einer Risikoklasse versehen, sodass Anleger einen besseren Vergleich ziehen können. Die Risikoklasse wird für jedes Projekt anhand von sechs Kriterien ermitteln. Die Risikoklassen reichen von AA bis F. Wobei die Risikoklasse AA die bestmögliche Bewertung aufzeigt und hingegen die Risikoklasse F eine weniger gute Bewertung. Die Verzinsung für das aktuelle Projekt „Phoenix Apartments“ liegt bei 5,5 % p.a. und das bei einer Einordnung in Risikoklasse B.

Wer Zinseinnahmen durch eine Anlage über Exporo erzielen kann, muss diese versteuern. Bei offenen Fragen zum Thema Crowdinvesting Steuern kann sich eine Beratung durch einen Steuerberater sinnvoll erweisen. Der Kundenservice von Exporo kann bei Fragen zum Investitionsprozess kontaktiert werden. Der Kundenservice ist von montags bis freitags von 09:00 bis 20:00 Uhr erreichbar. Zu den Kontaktmöglichkeiten gehören Telefon, Live-Chat und Kontaktformular. Eine Kurzinformation zur steuerlichen Behandlung der Erträge findet sich auch über den FAQ-Bereich und hier finden Sie mehr Informationen zu Aktien Steuern.

Exporo Immobilien-Projekte Investment

Bei der Geldanlage in Immobilien-Projekte bei Exporo sind Renditen von bis zu 6% p.a. möglich

Wann werden die Erträge gutgeschrieben?

Bevor die Zinseinkünfte in der Einkommenssteuer deklariert werden können, müssen diese natürlich zuerst geflossen sein. Bei Geldanlagen in Finanzierungsobjekte erfolgt die Rückführung von Investitionsbetrag plus Zinsen häufig zum Ende der Laufzeit. Wobei es natürlich auch hier auf die Modalitäten der jeweiligen Plattform ankommt. Bei Exporo erfolgt die Rückzahlung endfällig. Eine Ausnahme bilden bei Exporo Projekte aus dem Bereich Bestand, die eine Ausschüttung alle drei Monate mit sich bringen. Was die Zahlungsabwicklung betrifft, so hängt der Ablauf wiederrum von der Plattform ab. Um die Sicherheit für Anleger zu erhöhen, kommen häufig auch Treuhänder zum Einsatz.

Anleger, die eine Investition über Exporo tätigen, können den Investitionsbetrag überweisen oder per Lastschriftverfahren vom Konto abbuchen lassen. Der Einzahlungsweg zeigt sich wissenswert, da auch die Rückzahlung über diesen Weg erfolgt. Bei Exporo geht die Zahlung vom Anleger über die Secupay AG an den Treuhänder. Der Treuhänder wiederrum überweist die Zahlungen an den jeweiligen Projektträger. Die Secupay AG mit Sitz in Pulsnitz agiert als Zahlungsdienstleister. Als Treuhänder ist hingegen die Hamburger Elbtreuhand Martius Steuerberatungsgesellschaft mbH eingesetzt. Wann Erträge gutgeschrieben werden, kann sich projektabhängig zeigen. Unter anderem gibt es die folgenden Möglichkeiten:

  • endfällig
  • quartalsweise
  • halbjährlich

Crowdinvesting mit nachrangigen Darlehen können für den Geldgeber eine attraktive Rendite mit sich bringen. Wann die Zinserträge mitsamt Investitionsbetrag rückgezahlt werden, hängt zumindest bei Exporo von der jeweiligen Laufzeit ab. Die Laufzeit für ein Projekt gibt der Projektträger vor. Anleger können sich vor der Investition bequem über die Laufzeit informieren.

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Darum ist Crowdinvesting für Kleinanleger interessant

Trotz der Crowdinvesting Steuern zeigt sich das Investieren mit der Crowd für Anleger interessant. Durch das Crowdinvesting eröffnen sich auch für Kleinanleger Chancen auf dem Immobilienmarkt, die sonst nur Großinvestoren vorbehalten waren. Die Mindestanlage zeigt sich bei vielen Crowdinvesting-Plattform verhältnismäßig niedrig, sodass auch für Kleinanleger die Möglichkeit besteht ein breit gestreutes Immobilien-Portfolio aufzubauen. Wer das Investmentkapital auf mehrere vielversprechende Immobilienprojekte verteilt, kann damit das Risiko reduzieren. Wer hingegen alles auf eine Karte setzt, kann unter Umständen alles verlieren, wenn das Projekt nicht erfolgreich abgeschlossen werden kann.

Die Verzinsung der Immobilienprojekte zeigt sich in der Regel attraktiv, wobei es hier sicherlich auf das jeweilige Projekt ankommt. Wer bereit ist ein höheres Risiko einzugehen, kann zumeist auch von einer höheren Verzinsung profitieren. Eine sichere Geldanlage findet sich in Tages- oder Festgeld. Jedoch erweist sich die Verzinsung derzeit kaum ansprechend. Bei den Crowdinvesting-Plattformen, die sich bei der Vermittlung auf Immobilien spezialisiert haben, finden sich mitunter nicht nur Neubauobjekte. Auf dem Handelsplatz von Exporo kann die Anlage auch in vermietete Bestandsimmobilien erfolgen und das mit langfristigem Anlagehorizont.

Der Anlagehorizont ist ohnehin ein weiterer Aspekt, der sich bei Investitionen in Crowdinvesting-Immobilien von Interesse zeigt. Die Finanzierungsobjekte gehen häufig mit einer kurzen Laufzeit einher. Bei Exporo besitzen die Finanzierungsobjekte eine Laufzeit von 12 bis 36 Monaten. Aufgrund der kurzen Laufzeit ist das Kapital für einen relativ überschaubaren Zeitraum an die Anlage gebunden. Nach der Rückzahlung kann das Geld in ein neues Projekt investiert werden.

Exporo TÜV-geprüft

Das Internetportal von Exporo ist TÜV-geprüft

Fazit: Freibetrag bei Kapitaleinkünften nutzen

Dass Einkünfte aus Kapitalvermögen zu besteuern sind, dürfte jedem Anleger bewusst sein. Beim Crowdinvesting handelt es sich um eine Finanzierungsform, die sich wachsender Beliebtheit erfreut. Wenn eine Investition in Crowdinvesting-Immobilien mit Zinseinkünften einhergeht, dann unterliegen diese der Abgeltungssteuer. Die Abgeltungssteuer weist einen Steuersatz von maximal 25 % auf. Hinzu kommen noch der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. In Deutschland beläuft sich der Sparerpauschbetrag für einzelveranlagte Personen auf 801 Euro und für zusammenveranlagte Personen auf 1.602 Euro.

Durch den Sparerpauschbetrag sind Kapitaleinkünfte bis zur genannten Grenze steuerfrei. Auch wenn Zinserträge, die durch das Crowdinvesting erzielt worden sind, zu versteuern sind, hält diese Anlagemöglichkeiten viele Vorteile bereit. Für Kleinanleger präsentieren sich sicherlich die relativ niedrigen Mindestinvestitionsbeträge als nennenswerter Vorteil. Darüber hinaus macht die Anlagemöglichkeit aufgrund einer zumeist ansprechenden Verzinsung auf sich aufmerksam. Jedoch sollte der Risikoausgleich durch eine entsprechende Rendite vorliegen. Die Investition über eine Crowdinvesting-Plattform kann in der Regel bequem und zeitsparend online durchgeführt werden. Bei Exporo fallen für Anleger keine Gebühren an.

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