Wohngebäudeversicherung – Alle Leistungen der Wohngebäudeversicherung im Detail!

Zuletzt aktualisiert & geprüft: 29.02.2024


Wird ein Haus durch Feuer zerstört, das Dach vom Sturm abgedeckt oder Wohnungen durch Leitungswasser unbewohnbar, stehen Eigentümer schnell vor dem finanziellen Ruin. Deshalb ist eine Wohngebäudeversicherung für Hausbesitzer unabdingbar. Sie schützt vor den finanziellen Folgen, wenn Blitz, Feuer, Hagel, Sturm oder Leitungswasser Schäden am versicherten Objekt verursachen. Neben dem Gebäude selbst sind auch fest verbaute Teile wie eine Heizungsanlage versichert. Die beweglichen Teile innerhalb des Hauses sind dagegen nicht abgedeckt. Eigentümer die ihre Immobilie selbst bewohnen sollten sich deshalb zusätzlich mit einer Hausratversicherung absichern.

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Die wichtigsten Fakten zur Wohngebäudeversicherung im Überblick:

  • Die Wohngebäudeversicherung deckt Schäden durch Sturm, Hagel, Feuer oder Leitungswasser.
  • Keine Pflichtversicherung für Hausbesitzer jedoch ein Muss.
  • Übernommen werden die Kosten für Reparatur oder Wiederaufbau des Hauses.
  • Für Elementarschäden wie Überschwemmungen, Erdrutsche oder Lawine wird eine zusätzliche Elementarversicherung benötigt.
  • Es gibt deutliche Unterschiede bei Leistungen und Preisen, ein genauer Vergleich ist deshalb zu empfehlen.
  • Bestehende Policen regelmäßig überprüfen und mit neuen Angeboten vergleichen.

Wohngebäudeversicherung - Header

Wer benötigt eine Wohngebäudeversicherung?

Diese Frage ist leicht zu beantworten. Jeder Hausbesitzer sollte über eine Wohngebäudeversicherung verfügen. Ein Haus oder eine Wohnung ist für die meisten Menschen die größte Investition ihres Lebens. Daher wäre es fahrlässig, diese nicht abzusichern.

Für Besitzer einer Eigentumswohnung ist die Wohngebäudeversicherung ebenfalls wichtig. In diesem Fall wird die Police zumeist von der Eigentümergemeinschaft abgeschlossen. Die Prämie wird anschließend auf das Hausgeld umgelegt.

Wer eine Feuerversicherung besitzt sollte den Vertrag auf eine verbundene Wohngebäudeversicherung umstellen. Ansonsten ist der Versicherungsnehmer nur gegen Schäden aufgrund eines Feuers versichert. Sobald die neue Police bestätigt wurde kann die Feuerversicherung gekündigt werden. Wichtig dabei ist, dass es zu keiner zeitlichen Lücke beim Versicherungsschutz kommt.

Was ist versichert?

Die Wohngebäudeversicherung kommt für Schäden am Haus sowie dem fest verbundenen Inventar auf. Hierzu gehören unter anderem fest verlegte Fußböden, Heizungsanlagen, Badewannen oder Einbauküchen. Nebengebäude wie Carports oder Garagen sind ebenfalls versichert.

Bei der Wohngebäudeversicherung handelt es sich um eine verbundene Versicherung, die mehrere Risiken abgedeckt. Die folgenden Bestandteile sollten in jedem Tarif enthalten sein:

  • Feuerversicherung: Abgesichert sind alle Schäden, die durch Brand, Blitzschlag, Explosion und Implosion verursacht werden. Versicherungsschutz besteht zudem bei fest eingebauten elektrischen Installationen.
  • Leitungswasser: Abgedeckt sind Schäden durch Leitungswasser sowie Frost und andere Bruchschäden. Kommt es durch kalkhaltiges Wasser oder Frost zu einem Brechen der Leitungen, wird der Schaden durch die Versicherung übernommen.
  • Sturmversicherung: Die Wohngebäudeversicherung greift bei Sturmschäden ab der Windstärke 8. Des Weiteren sind auch Hagelschäden durch die Police abgedeckt. Regnet es durch das abgedeckte Dach ins Haus sind auch die Folgeschäden versichert.

Im Schadensfall kommt der Versicherer für Abbruch-, Aufräum-, Bewegungs- und Schutzkosten auf. Ebenfalls inbegriffen sind Reparaturarbeiten am beschädigten Gebäude.

Je nach Tarif deckt die Wohngebäudeversicherung noch weitere Risiken ab. Hierzu gehören beispielsweise Einbruchschäden. Einige Anbieter kommen zudem auch für die Entfernung von Graffiti auf. Nicht inbegriffen sind allerdings die erforderlichen Malerarbeiten. Leistungsstarke Angebote sehen zudem die Kostenübernahme bei Schäden durch Flugkörper, Rauch, umgestürzte gesunde Bäume und Brandstiftung vor.

Was ist nicht versichert?

Beim Abschluss einer Wohngebäudeversicherung sollten Hausbesitzer sich auch mit den nicht abgedeckten Schadensfällen beschäftigen. Bei folgenden Schäden erbringt der Versicherer keine Leistungen:

  • Unfertige Gebäude: Für Gebäude die noch nicht fertiggestellt sind besteht kein Versicherungsschutz. Während der Bauphase kann beispielsweise eine Feuerrohbauversicherung abgeschlossen werden. Bei Fertigstellung kann diese dann in eine Wohngebäudeversicherung umgewandelt werden.
  • Wohnungsgegenstände: Für Mobiliar und Gebrauchsgegenstände, die nicht speziell für das Gebäude angefertigt wurden besteht kein Versicherungsschutz. Um Schäden in der eigenen Wohnung zu versichern ist eine Hausratversicherung erforderlich.
  • Grobe Fahrlässigkeit: Bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden leistet die Wohngebäudeversicherung in der Regel nicht. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn im Winter nicht geheizt wird und es deshalb zu einem Rohrbruch kommt. Der Vergleichsrechner bietet jedoch die Möglichkeit speziell nach Tarifen zu suchen, die auch grobe Fahrlässigkeit abdecken.
  • Überspannungsschäden: Kommt es aufgrund eines Blitzeinschlags in das Stromnetz zu einem Überspannungsschaden, ist dieser nicht durch die Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Übernommen wird lediglich der Brandschaden nach einem Blitzeinschlag.
  • Naturkatastrophen: Elementare Ereignisse wie Überschwemmungen oder Erdbeben gehören nicht zu den versicherten Leistungen. Gleiches gilt auch für Schäden durch steigendes Grundwasser. Für solche Fälle sollte eine zusätzliche Elementarschadensversicherung abgeschlossen werden.
  • Schadensersatzansprüchen von Dritten: Werden Gegenstände von Dritten beschädigt oder Personen verletzt, kann dies zu Schadensersatzansprüchen führen. Diese sind nur im Rahmen einer Haftpflichtversicherung abgesichert.
  • Sturmstärke: Die Sturmversicherung greift generell erst ab der Windstärke 8.
  • Fenster: Entsteht der Sturmschaden durch offene oder undichte Fenster, kommt die Wohngebäudeversicherung nicht dafür auf.
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Wonach richtet sich die Versicherungssumme?

Zu den Pluspunkten der Wohngebäudeversicherung gehört, dass in der Regel immer der Neuwert des Gebäudes versichert ist. Dies gibt dem Eigentümer die Möglichkeit, das Haus in der gleichen Größe und Ausstattung wieder aufzubauen. Die Versicherungssumme kann auf unterschiedliche Weise ermittelt werden.

Wohnflächentarif

Bei dieser Variante wird die Deckungssumme anhand der Größe des Hauses und der Ausstattung ermittelt. Im Versicherungsfall werden die Kosten in Höhe des ortsüblichen Neubauwerts übernommen. Statt einer Versicherungssumme wird eine Höchstentschädigungsgrenze festgelegt. Problematisch ist, dass diese nicht an die Entwicklung der Baukosten angepasst wird. Deshalb besteht die Gefahr, dass es nach einigen Jahren zu einer Unterversicherung kommt.

Wertgutachten

Der Wert eines Gebäudes kann auch durch einen Gutachter geschätzt werden. Dies ist jedoch mit zusätzlichen Kosten verbunden. Zudem bezieht sich das Gutachten auf den aktuellen Verkehrswert. Wichtiger sind jedoch die Kosten für den Wiederaufbau.

Gleitender Neuwert

Der gleitende Neuwert ermöglicht die Anpassung der Versicherungssumme an die Wertentwicklung des Gebäudes. Dabei wird immer der fiktive Wert von 1914 zugrunde gelegt. Das ist der Preis (in Mark), den der Bau des Hauses 1914 theoretisch gekostet hätte. Ermittelt wird dieser, indem der Neuwert durch den sogenannten Baupreisindex geteilt wird. Die Versicherungssumme wird jährlich an die Wertentwicklung angepasst. Dadurch ist sichergestellt, dass der Versicherungsnehmer immer den aktuellen Neuwert erhält. Eine Unterversicherung ist damit ausgeschlossen.

Was kostet eine Wohngebäudeversicherung?

Die Versicherungsprämie richtet sich nach mehreren Faktoren:

  • Tarifzonen: Auf Basis der Schadenshäufigkeit teilen die Versicherer Deutschland in mehrere Risikozonen ein. Kommt es beispielsweise in einer Region besonders häufig zu Sturmschäden fällt die Prämie hier entsprechend höher aus. Deshalb muss bei einem Wohngebäudeversicherung Vergleich immer die Postleitzahl eingegeben werden.
  • Bauweise: Häuser die in einer stabilen Bauweise errichtet wurden sind weniger schadensanfällig als Leichtbauhäuser. Die Versicherer unterscheiden bei der Prämienermittlung unter anderem nach Steinhäusern, Holzhäusern und sonstigen Bauweisen.
  • Größe und Ausstattung: Die Größe des Gebäudes spielt bei der Prämie ebenfalls eine Rolle. Je mehr Quadratmeter ein Haus hat, desto höher ist der mögliche Schaden. Aus diesem Grund wirkt sich auch die Ausstattung auf den Beitrag aus. Marmorböden, elektrische Rollläden oder eine Sauna erhöhen das Risiko auf einen höheren Schaden.

Welche Kosten werden übernommen?

Je nach Ausmaß des Schadens kommt die Wohngebäudeversicherung für Instandsetzung, Reparatur, Wiederaufbau und Neubau des Hauses auf. Je nach Tarif werden auch die Kosten einer Schuttbeseitigung sowie der Abbruch des Hauses übernommen. Da diese Aufwendungen oftmals unterschätzt werden sollten sie in der Police inbegriffen sein.

Sofern das Haus nicht mehr bewohnbar ist sehen die meisten Tarife eine Übernahme der Hotelkosten vor. Häufig gibt es auch einen Ersatz für entgangene Mieteinahmen. Da Vermieter wirtschaftlich von den Mieten abhängen, sollte die Police diese Kosten decken.

Befindet sich der Eigentümer zum Schadenszeitpunkt im Urlaub können auch die Rückreisekosten übernommen werden. Dies hängt allerdings von zahlreichen Kriterien wie Dringlichkeit oder Urlaubsdauer ab.

Worauf Versicherungsnehmer achten sollten

Um im Schadensfall bestmöglich abgesichert zu sein, sollte die Police sich am persönlichen Bedarf orientieren. Folgende Punkte sind dabei von besonderer Bedeutung.

  • Freistehende Gebäude und Solaranlagen: Freistehende Gebäude wie Garagen oder Schuppen müssen im Versicherungsvertrag aufgeführt sein. Dadurch steigen jedoch auch Deckungssumme und Beitrag. Deshalb sollte genau überlegt werden, für welche Gebäude sich eine Aufnahme in den Vertrag lohnt. Besitzer von Solar- und Photovoltaik-Anlagen sollten genau prüfen ob diese ebenfalls versichert sind.
  • Änderungen mitteilen: Veränderungen am Gebäude müssen dem Versicherer unmittelbar mitgeteilt werden. Hierzu gehören Umbauten oder Modernisierungen. Das Aufstellen eines Baugerüsts ist ebenfalls meldepflichtig.
  • Reparaturen und Abwesenheiten: Ist die grobe Fahrlässigkeit nicht versichert sollten für Reparaturarbeiten ausschließlich Fachleute beauftragt werden. Bei längerer Abwesenheit muss jemand mit der Beaufsichtigung des Gebäudes beauftragt werden. Im Winter sollte die Heizung stets in Betrieb sein. Ansonsten besteht die Gefahr, dass Rohre zufrieren und platzen.

Den passenden Tarif finden

Nutzen Sie einfach unseren Vergleichsrechner, um den besten Tarif zu finden. Sie können damit eine Vielzahl von Angebote auf einen Blick miteinander vergleichen. Dabei werden alle wichtigen Faktoren berücksichtigt. Nach Eingabe der Daten erhalten Sie eine Liste mit den günstigsten Tarifen. Die Ergebnisse lassen sich anhand verschiedener Filter noch weiter einschränken.