Riester Rente – Förderung mit Zulagen und Steuervorteilen in der Bewertung!

Zuletzt aktualisiert & geprüft: 29.02.2024


Um kaum ein Anlageprodukt wird so kontrovers diskutiert wie um die Riester Rente. Dies hat dazu geführt, dass die Zahl der Verträge, seit einiger Zeit rückläufig ist. Sicher ist, Sparer profitieren bei der Riester Rente von staatlichen Förderungen. Doch lohnt sie sich in der Praxis auch? Daran haben immer mehr Experte ihre Zweifel. Fest steht, die Altersarmut wird dadurch sicher nicht verhindert. Dabei gibt es durchaus lohnenswerte Produkte.

Die wichtigsten Fakten zur Riester Rente:

  • Die Riester Rente hilft Arbeitnehmern und Beamte bei der Altersvorsorge
  • Förderung erfolgt mit Zulagen und Steuervorteilen
  • Die maximale Zulage beträgt 154 Euro jährlich plus bis zu 300 Euro je Kind
  • Bis zu 2.100 Euro pro Jahr können steuerlich geltend gemacht werden
  • Im Ruhestand zahlt der Versicherer eine lebenslange Rente
  • Die Riester Rente ist eine staatlich geförderte private Altersvorsorge.
  • Förderungen gibt es in Form von Zulagen und Steuererleichterungen.
  • Versicherte erhalten pro Jahr bis zu 154 Euro, für Kinder gibt es maximal 300 Euro.
  • Bis zu 30 Prozent des Kapitals können als Einmalzahlung entnommen werden.
  • Wohnriester unterstützt Sparer beim Umzug in die eigenen vier Wände.

Riester Rente - Header

Nur geringe monatliche Ausschüttungen

Mit einer staatlich geförderten Altersvorsorge wollte die rot-grüne Bundesregierung 2002 die Kürzungen bei der gesetzlichen Rente ausgleichen. Diese wurde nach dem damaligen Arbeitsminister Walter Riester benannt. Der Staat zahlt Sparern eine Zulage von 154 Euro jährlich. Für jedes Kind gibt es zusätzlich 185 Euro, ab 2008 geborene Kinder erhalten sogar 300 Euro pro Jahr.
Anspruch auf die volle Förderung haben Sparer, die mindestens vier Prozent ihres Bruttojahreseinkommen einzahlen. Dabei gilt ein Maximalbetrag von 2.100 Euro inklusive Zulagen. Zudem können die Beiträge zur Riester Rente steuerlich geltend gemacht werden. Im Gegenzug sind die Auszahlungen im Alter zu versteuern.

Ob die Riester Rente tatsächlich die Altersarmut verhindern kann, darf jedoch bezweifelt werden. Dies gilt besonders dann, wenn das Rentenniveau noch weiter abgesenkt wird. Ein Blick auf die zu erwartenden Auszahlungen vieler Sparer sorgt schnell für Ernüchterung. Im Durchschnitt können diese lediglich mit rund 1.000 Euro pro Jahr rechnen. Dies ergibt eine monatliche Zahlung von etwa 85 Euro. Für einen Ausgleich der gesetzlichen Rente viel zu wenig.

Dennoch kann der Abschluss einer Riester Rente besonders für junge Menschen sinnvoll sein. Beim Abschluss eines Vertrags kann zwischen verschiedenen Anlageformen gewählt werden. Die meisten Sparer entscheiden sich für eine Versicherung wahlweise als klassische oder fondsgebundene Police. Hiervon gibt es mittlerweile 10,9 Millionen Verträge. Mit weitem Abstand dahinter folgen Sparverträge mit Investmentfonds (2,9 Millionen). Etwa 790.000 Sparer haben sich für eine Riester Rente mit Banksparplan entschieden.

Kinderreiche Familien können besonders profitieren

Trotz wiederkehrender Kritik kann sich die Förderung durchaus lohnen. Mit den staatlichen Zulagen und den Steuervorteilen lassen sich Förderquoten von teilweise mehr als 50 Prozent erreichen. Im Vergleich zu einer nicht geförderten Geldanlage wird die Riester Rente so um einiges attraktiver. Ärgerlich sind die insbesondere bei Versicherungen oftmals sehr hohe Kosten. Diese liegen bei Riester Angeboten zumeist über denen ungeförderter Verträge.

So sind Vertriebs- und Verwaltungskosten von 16 Prozent keine Seltenheit. Das bedeutet, von jedem eingezahlten und vom Staat zugeschossenen Euro werden tatsächlich nur 84 Cent festverzinslich angelegt. Somit sind Riester Verträge nur aufgrund der Förderung überhaupt rentabel.

Das bedeutet jedoch nicht, dass sich die Riester Rente für jeden Sparer gleichermaßen lohnt. Dies hängt immer von der persönlichen Situation des Einzelnen ab. Tendenziell können vor allem kinderreiche Familien von der Riester Rente profiteren. Je mehr Nachwuchs eine Familie hat, desto höher fällt die Gesamtzulage aus.

Wovon die Rentabilität noch abhängt

Die Ansprüche aus der gesetzlichen und betrieblichen Rentenversicherung spielen bei der Frage nach der Rentabilität ebenfalls eine wichtige Rolle. Die Auszahlungen müssen in jedem Fall über der Grundsicherung liegen. Wer nur eine geringe Rente bekommt und auf staatliche Zuschüsse angewiesen ist, bekommt Auszahlungen aus einer Riester Rente zumeist darauf angerechnet.
Zudem sollten Verbraucher immer die Kosten im Auge behalten. Versicherungen sind aus dieser Sicht nicht die erste Wahl. Aufgrund der hohen Kosten fällt die auszahlbare Rente entsprechend geringer aus. Zudem gehen die Versicherer bei ihrer Kalkulation oftmals von einer unrealistisch hohen Lebenserwartung aus. In der Konsequenz erhalten Versicherte eine zu geringe Rente.
Bank- oder Fondssparplänen sind zumeist günstiger, können das Problem jedoch nur bedingt lösen. Auch hier fließt ein Teil des angesparten Kapitals in eine Versicherung, um die Zahlung der lebenslangen Rente zu garantieren. Dies betrifft Kunden spätestens nach Erreichen des 85. Lebensjahrs. Umgehen lässt sich dies nur mit Wohn-Riester, da hier keine lebenslange Rente garantiert werden muss.

Wer sofort eine Immobile kaufen möchte

Für alle, die in nächster eine Immobilie erwerben möchten, kann ein Wohn-Riester-Vertrag lohnenswert sein. Die Rückzahlung des Darlehens wird in diesem Fall wie bei den anderen Riester Produkten mit Zulagen und Steuervorteilen gefördert. So kann der Immobilienkredit schneller zurückgeführt werden. Ein Riester-Darlehen kann sich auch dann lohnen, wenn der Zinssatz im Vergleich zu einem nicht geförderten Darlehen höher ist.

Um von einem Wohn-Riester-Vertrag profitieren zu können müssen jedoch einige Voraussetzungen erfüllt sein. So muss die Immobilie vom Vertragsinhaber selbst bewohnt werden. Zu beachten ist außerdem, dass die finanziellen Vorteile im Rentenalter zu versteuern sind. Die Berechnung der Steuerlast erfolgt über ein fiktives Wohnförderkonto.

Für den späteren Immobilienkauf

Ist der Umzug in die eigenen vier Wände erst zu einem späteren Zeitpunkt geplant, kann die Finanzierung mit einem Riester-Banksparplan oder einem Riester-Bausparvertrag unterstützt werden.
Ein Bausparvertrag bietet den Vorteil, dass die aktuell günstigen Zinsen für einen späteren Zeitpunkt gesichert werden können. Wer sich noch unsicher ist, bleibt mit einem Banksparplan flexibel. Das angesparte Kapital kann später als Eigenkapital zur Finanzierung der Immobilie eingesetzt werden. Die Darlehensart lässt sich dabei frei wählen. Es muss sich nicht zwangsweise um ein Riester-Darlehen handeln. Nachteil dabei ist, dass die der Kredit zu den dann gültigen Zinsen aufgenommen werden muss.

Banksparpläne bieten sich zudem für Personen an, die nur noch 10 bis 15 Jahre bis zum Renteneintritt Zeit haben. Da keine Abschlussgebühren anfallen, werden die Sparraten ab den dem ersten Euro gutgeschrieben.

Beim Banksparplan zahlt der Sparer monatliche Raten ein, die anschließend variabel verzinst werden. Problem dabei ist, dass die Zinsen nicht allzu hoch sind und Banksparpläne derzeit in Erster Linie von regionalen Volksbanken und Sparkassen vertrieben werden.

Riester Verträge mit den besten Renditen

Die bestens Renditen lassen sich mit Produkten erzielen, die auf Aktienfonds setzen. Ein Vorteil der Riester Rente wirkt sich bei dieser Vertragsart allerdings negativ aus. Da der Versicherte bei Vertragsende mindestens die Summe seiner Einzahlungen ausgezahlt bekommen muss, wird ein Teil der Beiträge in sicheren Rentenfonds angelegt. Diese bringen jedoch nur eine kleine Rendite. Zudem sind die Kosten hierfür recht hoch.

In der Praxis gibt es zwei Varianten von Riester Verträgen, bei denen in Aktienfonds investiert wird:

  • Fondsgebundene Riester-Rentenversicherung: Ein Teil der Sparrate fließt in Aktienfonds. Im Vergleich zu einer klassischen Riester Rente sind dadurch bessere Renditen möglich. Sparer können die Fonds bei dieser Variante frei wählen.
  • Riester-Fondssparplan: Hier wird ebenfalls ein Teil der Sparrate in Aktienfonds investiert, wobei der Kunde jedoch nur wenig Einfluss auf die Auswahl hat. Im Gegenzug bieten Fondssparpläne mehr Transparenz. Die Anbieter zeigen genau auf in welche Fondssparpläne wie viel Geld investiert wird. Problematisch dabei ist, dass die Beträge der Kunden oftmals in teure, hauseigene Produkte fließen.

Vertrag kündigen nicht empfehlenswert

Inhaber von einer Riester Rente, die in finanzielle Schwierigkeiten kommen haben mehrere Möglichkeiten. So kann der Vertrag unter anderem beitragsfrei gestellt werden. In diesem Fall vermehrt sich das Kapital nur noch aufgrund der Verzinsung. Je nachdem, zu welchem Zeitpunkt der Vertrag beitragsfrei gestellt wird, gibt es am Ende nur eine sehr geringe Rente.
Die Vertragskündigung ist in den meisten Fällen die schlechtere Wahl. Sofern der ausgezahlte Betrag nicht in eine neuen Riester Vertrag eingezahlt wird, handelt es sich um eine schädliche Verwendung. Das bedeutet, bereits gewährte Förderungen müssen zurückgezahlt werden.

Mit der Riester Rente haben Arbeitnehmer und Beamte die Möglichkeit privat für ihr Alter vorzusorgen. Der Staat unterstützt dies mit Zulagen und Steuererleichterungen. Beim Abschluss stellt sich zumeist die Frage, welche Variante der Riester Rente sich besonders lohnt. Soll es die klassische Rentenversicherung sein oder doch eine fondsgebundene Lösung? Vielleicht ist jedoch auch Wohnriester die beste Lösung. Der Ratgeber zeigt die Vor- und Nachteile der verschiedenen Produkte. Mit unserem großen Online Vergleich können Sie die besten Angebote bequem miteinander vergleichen.

Kündigung der Riester Rente

Riester Verträge können generell mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. In diesem Fall erhalten Kunden das angesparte Kapital abzüglich bereits erhaltener Zulagen und Gebühren zurück. Somit ausgeschlossen, dass der Sparer sein gesamtes Kapital zurück erhält. Deshalb gibt es zwei Alternativen zur Kündigung.

Vertrag ruhen lassen oder umstellen

Der Sparer kann seinen Vertrag beitragsfrei stellen lassen. Das angesparte Kapital wird weiter verzinst, Zulagen gibt es in diesem Zeitraum jedoch keine. Deshalb kann es sinnvoll sein, den jährlichen Mindestbetrag von 60 Euro einzuzahlen.

Wechsel des Anbieters

Als weitere Option gibt es die Möglichkeit eines Anbieterwechsels. In der Vergangenheit wurden hierfür teilweise hohe Gebühren berechnet. Diese sind mittlerweile jedoch auf einen Betrag von 150 Euro gedeckelt. Der Wechsel des Anbieters ermöglicht unter Umständen eine bessere Rendite, wobei die Förderungen in voller Höher erhalten bleiben. Diese Option bietet sich immer dann an, wenn der Riester-Sparer vom Konzept eigentlich überzeugt, aber mit seinem bisherigen Anbieter unzufrieden ist.

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Auf zertifizierte Riester Produkte achten

Zu beachten ist, dass es nur bei zertifizierten Verträgen einen Anspruch auf die staatliche Förderung gibt. Dadurch soll sichergestellt werden, die Fördervoraussetzungen eingehalten werden. Ausgestellt werden die Zertifikate durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Um eine Zertifizierung zu erhalten, müssen die Produkte folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Der Erhalt des eingezahlten Kapitals muss garantiert sein. Finanzielle Verluste dürfen für den Kunden nicht entstehen. Mit Beginn der Auszahlungsphase muss zumindest das eingezahlte Geld zur Verfügung stehen.
  • Im Vertrag muss die Zahlung einer lebenslangen Rente zugesagt werden.
  • Die Auszahlung darf frühestens ab dem 60. Lebensjahr erfolgen.
  • Die vertraglichen Abschlusskosten werden auf die ersten fünf Jahre verteilt.
  • Kapitalwahlrecht bei Auszahlung. Bis zu 30 Prozent des Kapitals können als Einmalzahlung entnommen werden.
  • Vierteljährliche Kündigung und Beitragsfreistellung müssen möglich sein.
  • Neuverträge dürfen nur in einer geschlechtsneutralen Variante angeboten werden.

Das Zertifikat gibt allerdings keine Auskunft über die Rentabilität eines Produkts. Es wird lediglich bescheinigt, dass die gesetzlichen Bedingungen erfüllt sind.

Staatliche Zulagen bei der Riester Rente

Bei der Riester Rente können Versicherte verschiedene Zulagen erhalten.

Jährliche Grundzulage

Der Versicherte selbst erhält eine Grundzulage von bis zu 154 Euro pro Jahr. Ehepartner, die jeweils einen getrennten Vertrag abgeschlossen können die Zulage jeweils gesondert erhalten. Dies gilt auch dann, wenn nur eine der Partner förderberechtigt ist. Dieses Verfahren wird auch als „Huckepackprinzip“ bezeichnet. Es reicht aus, wenn nur er förderberechtigte Ehepartner Einlagen in den Vertrag tätigt. Bei einer reinen Lebenspartnerschaft gibt es diese Möglichkeit jedoch nicht.

Kinderzulage

Pro Kind zahlt der Staat eine Zulage von bis zu 185 Euro. Kinder, die ab dem 01.01.2008 geboren wurden erhalten einen höheren Betrag von maximal 300 Euro im Jahr. Bei Ehegatten wird die Kinderzulage generell auf den Vertrag der Mutter angerechnet. Sofern die Ehepartner einen gemeinsamen Antrag stellen, kann die Kinderzulage auch auf die Eltern übergehen. Der Übertrag ist für ein Jahr gültig und muss anschließend neu beantragt werden.

Bonus für Berufseinsteiger

Junge Versicherte erhalten seit 2008 eine zusätzliche Zulage. Wer beim Vertragsabschluss das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat bekommt einmalig 200 Euro gutgeschrieben. Hiervon können auch Bestandskunden profitieren, sofern sie zu Beginn des Beitragsjahres, für welches die Riester Zulagen beantragen werden, noch keine 25 Jahre alt sind.

Förderungsfähige Höchstbeiträge

Um die volle Förderung zu erhalten muss der Versicherte mindestens vier Prozent seines Vorjahreseinkommens in den Riester Vertrag einzahlen. Liegt die Einzahlung darunter, werden nur anteilige Zulagen gewährt. Es besteht die Möglichkeit, Einzahlungen über diesen Mindesteigenbetrag hinausgehend auf den Vertrag vorzunehmen. Allerdings ist die staatliche Riester Förderung auf den Höchstbetrag des Sonderausgabenabzugs begrenzt. Dieser liegt seit 2008 bei 2.100 Euro. Sofern in Vorjahr kein Einkommen erzielt wurde gilt ein Sockelbetrag von 60 Euro. Wer diesen einzahlt hat Anspruch auf die volle Riester Förderung.

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Keine automatische Gutschrift der Zulage

Die Zulagen müssen vom Vertragsinhaber jährlich neu beantragt werden. Wem dies zu aufwändig ist, kann seinem Anbieter auch eine entsprechende Vollmacht erteilen. Dieser leitet den Antrag nach Ende eines Beitragsjahres dann automatisch an die zuständige Stelle weiter.

Zuständig hierfür ist die Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA), welche zur Deutschen Rentenversicherung gehört. Die ZfA prüft alle Anträge und berechnet die Höhe der Zulagen. Anschließend werden diese direkt an den Anbieter überwiesen, der das Geld dann auf dem Vorsorgekonto des Kunden gutschreibt. Der Versicherungsnehmer erhält hierüber einen Bescheid, gegen den Einspruch eingelegt werden kann. Damit die Zulagen korrekt berechnet werden müssen wichtige Änderungen dem Anbieter sofort mitgeteilt werden.

Hierzu gehört unter anderem:

  • Änderung des beruflichen Status
  • Änderung des Familienstands
  • Wegfall von Kindergeldleistungen bzw. geänderte Zuordnung der Kinderzulage zwischen den Eltern
  • Wegfall der Förderberechtigung
  • Änderung bei Verteilung der Zulage auf mehrere Verträge

Steuerliche Abzugsfähigkeit der Beiträge

Neben den Zulagen umfasst die Förderung auch steuerliche Vorteile. Die eingezahlten Beiträge können bis maximal 2.100 Euro im Jahr als Sonderausgaben bei der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden. Für gemeinsam veranlagte Ehepaare gilt, dass sich die Sonderausgaben nicht auf den Partner übertragen lassen.

Wer hat Anspruch auf eine Riester Förderung?

Unmittelbar förderberechtigt sind insbesondere:

  • in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherte Arbeitnehmer und Auszubildende.
  • rentenversicherungspflichtige Selbstständige
  • Beamte
  • Wehr- und Zivildienstleistende
  • Bezieher von Arbeitslosengeld oder ALG II
  • Mütter oder Väter während der Kindererziehungszeiten/Elternzeiten
  • Über die Alterssicherung der Landwirte pflichtversicherte Personen
  • geringfügig Beschäftigte, sofern auf die Versicherungsfreiheit verzichtet wurde

Nicht unmittelbar förderberechtigt sind:

  • freiwillig versicherte Personen
  • Selbstständige, die nicht rentenversicherungspflichtig sind
  • Rentner, die ausschließlich eine Altersvollrente bzw. eine Erwerbsminderungs– oder Berufsunfähigkeitsrente beziehen
  • Empfänger von Sozialhilfe
  • Geringfügig Beschäftigte mit Versicherungsfreiheit
  • nicht unbeschränkt einkommenssteuerpflichtige Personen
  • Bezieher von Leistungen für Bergbauversicherte
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Förderfähige Riester Produkte

Seit 2004 ist die Förderung nicht mehr auf bestimmte Produktgruppen beschränkt. Zertifizierte Riester Verträge werden unter anderem von:

  • Versicherungen
  • Banken
  • Fondsgesellschaften
  • Bausparkassen

angeboten.

Dabei stehen Sparern insgesamt vier Anlageprodukte zur Verfügung:

  • Klassische Rentenversicherungen
  • Fondssparpläne
  • Banksparpläne
  • Wohn Riester

Riester Rente als klassische Rentenversicherung

Bei der klassischen Variante werden die eingezahlten Beiträge ausschließlich in festverzinsliche Wertpapiere und Anleihen investiert. Der Kunde erhält dabei eine garantierte Verzinsung von 1,25 Prozent. Damit wissen versicherte bereits bei Vertragsbeginn welche monatliche Rente sie später mindestens erhalten. Hinzu kommen noch die Überschüsse, welche je nach Unternehmen unterschiedlich hoch ausfallen können.

Riester Fondssparplan

Bei einem Fondssparplan fließt das Kapital des Kunden in Anteile von Investmentfonds. Die Rendite-Chancen sind bei diesen Produkten um einiges höher. Gleichzeitig gibt es natürlich auch ein entsprechendes Risiko. Die Anbieter müssen nur gewährleisten, dass bei Beginn der Auszahlung mindestens das eingezahlte Geld zur Verfügung steht. Bei einer vorzeitigen Kapitaleinnahme sind auch Verluste möglich. Je nach Risikobereitschaft des Kunden kann das Geld in Aktien-, Renten-, Geldmarkt- oder Mischfonds investiert werden.

Banksparplan

Beim Banksparplan werden die eingezahlten Gelder zu einem festgelegten Zinssatz verzinst. Je nach Produkt kann es sich dabei um einen festen oder variablen Zinssatz handeln. Zu den Vorteilen von Banksparplänen gehört, dass keine Abschluss- und Verwaltungskosten berechnet werden. Sie sind deshalb vor allem für ältere Sparer interessant.

Wohn Riester

Seit 2008 können die Zulagen der Riester Rente auch zum Erwerb von selbst genutzten Immobilien verwendet werden. Förderfähig sind neben klassischen Bausparverträgen auch Baudarlehensverträge. So können Sparer die Zulagen zur schnelleren Tilgung ihres Immobilienkredits nutzen. Zu beachten ist, dass eine geförderte Immobilie nicht vermietet werden darf. Für eine Modernisierung werden ebenfalls keine Förderungen gewährt. Bei einem Verkauf muss der Erlös in einen weiteren Riester Vertrag investiert werden. Bei einem Verstoß werden die Zulagen zurückgefordert.

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Wie hoch sind die Kosten bei der Riester Rente?

Seriöse Anbieter stellen die anfallenden Kosten transparent in den Vertragsbedingungen dar. Dabei gibt es zwischen den einzelnen Unternehmen teilweise deutliche Unterschiede, die sich natürlich auf die Rentenhöhe auswirken. Besonders zu Vertragsbeginn sorgen fließt ein erheblicher Teil des eingezahlten Geldes in Aufwendungen für Abschluss, Vertrieb und Verwaltung.

Zu den Kostenpositionen gehören unter anderem:

  • Vertragsabschlusskosten
  • Vertriebskosten/Provisionen
  • Verwaltungskosten
  • zusätzliche Fondsverwaltungskosten
  • Wechselkosten

Für Vertrieb, Provision und Abschluss muss durchschnittlich mit Gebühren zwischen 3 und 6 Prozent der eingezahlten Beträge gerechnet werden. Die Verwaltung nimmt nochmals zwischen 1,5 und 3 Prozent in Anspruch. Bei fondsgebundenen Policen fallen für die Verwaltung zusätzlich ab 0,5 Prozent an. Die Kosten für einen Wechsel des Vertrags liegen bei 50 bis 150 Euro.

Fazit zur Riester Rente

In der Praxis lohnt sich die Riester Rente nur für einen relativ kleinen Personenkreis. Hierzu gehören in erster Linie Familien mit Kindern. Diese profitieren von besonders hohen Zulagen. Zudem bietet sich für künftige Immobilienbesitzer ein Wohn-Riester-Vertrag an. Für Geringverdiener, die nur mit einer geringen Rente rechnen können, empfiehlt sich das Produkt dagegen nicht. Wer auf staatliche Zuschüsse angewiesen ist, verliert dabei unter Umständen sogar Geld.